Der Igelschlatter Berein
Der Berein[1] von Igelschlatt aus dem Jahre 1847
Ein Dorf ordnet seine Verhältnisse
Ein Berein für ein Ort ist ein Verzeichnis aller Besitzrechte, die Liste aller Abgaben, Maßangaben, aller Gebäude, Straßen und Wege. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen sind verzeichnet, wie Waschhaus, Kirche, Brunnen. kurz: Der Berein ist die Momentaufnahme eines Ortes, die dann aber als Grundbuch weitergeführt wird. Der Berein von Igelschlatt ist in den Jahren 1845 bis 1847 entstanden.
Da seit langer Zeit die Bereinigung des veränderlichen Güterbesitzes unbrauchbar geworden war und die Bevölkerung deswegen in dauernde Streitereien und Kämpfe geraten war, auch wegen fehlender Marksteine oder unvermarkter Grundstücke, so hatten sich alle Bürger entschlossen eine ganz neue Renovation durchzuführen.
Beauftragt wurde mit dieser Aufgabe der Renovator J. G. Müller, verpflichteter Geometer aus Hürrlingen. Er nahm sich nach seinen Angaben den Berain der Gemeinde Birkendorf zum Vorbild, der im Jahre 1775 vom Renovator Jakob Keller erstellt wurde. Keller hatte sogar noch mit einem Berain für Igelschlatt begonnen.
Eingang
Das nach Riedern eingepfarrte eigentlich der Gemeinde Birkendorf angehörige Dörfchen Igelschlatt ist uralten Ursprungs.
Soweit die vorhandenen, alten Urkunden Aufschlüsse geben wurde solches unter Landeshoheit samt dem hohen Geleite der Forst und Landesgerichtlichen = Hoheit des Landgrafen Maximilian von Pappenheim , damaligen Besitzers der Landgrafschaft Stühlingen den 12ten Oktober 1612 mit vielen anderen Orten in der Grafschaft Bonndorf, käuflich an St. Blasien abgetreten. Das Stift St. Blasien war also Landesherr hierüber, bis zur Sekularisierung der deutschen Klöster nach der zwischen den Österreichern und Franzosen vorgefallenen Schlacht bei Austerlitz und des hier erfolgten Pressburger Friedens, worauf Ano 1806 dieses Dörfchen mit den beiden St. Blasischen Reichsherrschaften Gutenburg und Bonndorf nebst anderen Landen mit allen landesherrlichen rechten und Gehorsamen an das wirkliche Großherzogliche Haus Baden überging.
So sehr man unter St. Blasien in späteren Zeiten mit Vermessen und Bereinen in dem Amtsbezirk Bonndorf bemüht war, und daselbst den fürstlich St. Blasischen Renovator Keller durch seine, dem Staate nützlich geleisteten Arbeiten unvergesslich bleibt, war es diesem Manne vor seinem Sterbefalle noch möglich seine edlen Abschriften auch noch für den hiesigen Ort zu beginnen.
Da aber seit dieser langen Zeit die hiesige Bereinigung des veränderten Grundbesitztums ganz unbrauchbar geworden ist und die Einwohnerschaft dahier immer in gegenseitigen Kämpfen und Streitigkeiten auch bezüglich auf unvermarkte Grundstücke geriet, o haben sich sämtliche Bürger entschlossen, eine ganz neue Renovation zu unternehmen.
Vor allem anderen wurden die Güter nach dem wirklichen Besitze einzeln vermessen ausgepfählt in der Statur aufgenommen und sofort hiernach die Original-Karten aufgestellt, aus welchen sodann auch ein genauer Situationsplan gefertigt wurde, wozu wir den Geometer Müller von Hürrlingen auf unsere Kosten die ganze Gemarkung speziell aufnehmen und von Stück zu Stück berechnen ließen.
Da aber durch diese Aufnahme und gründlich zu Stande gekommene Kartierung der beabsichtigte Zweck noch nicht erreicht war und nach dem die hohe Verordnung im Regierungsblatt de 1820 § 11 fol. 110 ebenfalls für notwendig fand auch nach dieser neugefertigten Karte die verordnungsgemäße Bereinigung über den Besitzstand gleichzeitig aufzustellen, so wurde auch Geometer Müller zur Aufnahme und Beschreibung des gegenwärtigen Bereins ersucht und richtig durch ihn eigenhändig begonnen wir folgt:
Inhalt der
Igelschlatter Bereinsgegenstände
I bis III |
Eingang die früheren und spätern Verhältnisse über den Ort Igelschlatt |
1 bis 14 |
Beschreibung der Grundstücker nach der fortlaufenden No nebst Angabe des Besitzers, der Kulturart, Distrikts, Benennung und Angabe des Flächenmaßes. |
Seite 15 |
Summarische Zusammenstellung des Flächenmaßes der ganzen Gemarkung.
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15 – 120 |
Beschreibung der einzelnen Grundstücker. |
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Inhalt |
123 – 129 |
Zusammenstellung der verschiedenen Kulturarten |
130 |
Summarische Zusammenstellung der ganzen Gemarkung
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132 |
Kapelle und deren Unterhaltung |
133 |
Flächenmaß, welches man zur Vermessung annahm, und das jährliche Marken und Steinsetzen. |
134 |
Dungwischrecht und Unterhaltung des Waschhauses |
135-139 |
Brunnengerechtigkeiten und dessen Unterhaltung |
140-143 |
Wässerungsgerechtigkeiten und deren Eintheilung |
144-148 |
Wege und deren Unterhaltung a Vizinalstraßen[1], b Güterwege, c Fußwege
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149-151 |
Heu und Überfahrtslücken |
152-182 |
Bann Marken Beschreibung |
183 |
Beschluss |
183-184 |
Unterschriften der Güterbesitzer
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185 |
Amtliche Beglaubigung |
[1] Vizinalstraße = Ortsverbindungsweg, Nebenweg
Der dunkle Schopf am Baum war früher das Waschhaus, später wurde es zum Farrenstall umgebaut. Früher ging die
Straße links am Schopf vorbei, bis sie in den 70er Jahren nach rechts verlegt wurde
Allgemeine Gebäulichkeiten
Sämtliche Bürger in Igelschlatt besitzen nachstehende allgemeine Gebäulichkeiten, erstlich
No 16 Ein Waschhaus, liegt einseits an der Vizinalstraße,
sonst zu allen Seiten an Leodegar Fechtigs Heufeld
No 17
Die Kapelle liegt einseits am Weg, sonst zu allen Seiten an Franz Josef Wachters Heufeld.
Igelschlatter Gewanne
Entnommen der Beschreibung der Grundstücke nach der fortlaufenden Nummer Seiten 1-14 des Bereins.
In Igelschlatt
Bei der Igelschlatter Säge
Zu den Schwanzwiesen
Sägermättle
Säghalden
Ob der Schwanzwiesen
Zu den Langäckern
Böttlen
Vor den Gärten
Außer den Einfängen
Hintermatt
Mühlhalde
Mühlenwinkel
Mühlenmatt
Häusleacker
Böhrihölzle (Beerihölzle)
Im Hirzenbrunnen
Rieshalde (Mettenberg)
Im Falchen
Igelschlatter Besitz (1847)
Entnommen der Beschreibung der einzelnen Grundstücke,
Berein, Seiten 15 – 120
No |
Morgen |
Vierling |
Ruthen |
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1 |
2 |
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60 |
Friedrich Gras |
3 |
1 |
1 |
31 |
Moritz Rudigier |
5 |
5 |
1 |
72 |
Simon Rogg |
7 |
2 |
1 |
78 |
Ferdinand Ebner |
8 |
5 |
3 |
94 |
Benedikt Brutschi |
9 |
6 |
1 |
52 |
August Schnitzer |
11 |
2 |
2 |
47 |
Josef Albicker |
12 |
8 |
3 |
41 |
Gallus Nüßle, Haffner |
13 |
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Haffnerhütte |
14 |
31 |
3 |
75 |
Leopold Matt, Wirt Besitzt in Igelschlatt eine Personalwirtschaft, Haus und Scheuer (Tanzboden) |
18 |
6 |
3 |
2 |
Franz Josef Wachter |
19 |
5 |
3 |
13 |
Thomas Fechtig |
22 |
94 |
1 |
2 |
Leodegar Fechtig |
24 |
5 |
1 |
34 |
Paul Fechtig |
26 |
35 |
3 |
52 |
Leodegar Fechtig und Josef Berger, Igelschlatter Müller haben die Igelschlatter Säge und nachstehende Güter miteinander, sogenannte hintere Gipslatten Säge, Haus Schür und Hofraum Waschhaus vordere Sägmühl sogenannte Reibe im Hofraum |
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Karte zum Berein, mit den passenden Nummern
Die Igelschlatter Säge hatte eine Gipslattensäge, Haus und Schür, im Hofraum ein Waschhaus, eine Sägemühle und eine Reibe
Die Kapelle und deren Unterhaltung
[Seite 132]
Die hiesige Kapelle hat seit 1769 ihre Existenz, sie wurde im gedachten Jahre erbaut, jedoch zur Abhaltung eines ordentlichen Gottesdienst nicht bestimmt.
Die Stifterin dieser Kapelle war Maria Fechtig von hier, welche damals zur Unterhaltung derselben ein Kapital von 40 fl stiftete, für welches Kapital die hiesigen Bewohner sich solidarisch verbindlich machten diese Kapelle fortwährend zu unterhalten, oder die Unterhaltungskosten zu leiden.
[Seite 132]
Flächenmaß
Bei Aufnahme und Berechnung des Igelschlatter Banns hat man sich des neu Badischen Fußes, welcher im ganzen Lande üblich ist, bedient und 40 000 solcher Quadratfüße auf einen Morgen angenommen.
Marken und Steinsetzen
Die bisherige Übung, ein oder mehrere Tage vor der Erntezeit, vorzüglich in den Ackerfeldern, mit seinem Gutsnachbar, die Marksteine, welche durch das Pflügen oder andere Veranlassungen herausgehoben wurden, wieder einzusetzen, ist ganz zweckmäßig und hat auch fernerhin ihren Fortbestand. In streitigen Fällen hat immer der verpflichtete Steinsetzer und der Stabhalter beizuwohnen, welche jedes Mal darauf zu achten haben, dass die Steine da eingesetzt werden, wo solche heraus kommen. Können aber auch diese Individuen nicht entschieden, so ist ein Geometer beizurufen, welcher nach der vorliegenden Karte den Punkt genau angeben wird.
[Seite 134]
Dungaufwisch Rechte
Jeder Hauseigentümer hat dieses Recht, soweit sein Hofraum sich erstreckt, auch ist ihm das Dungaufwisch „Recht“, in der Dorfgasse hälftig seiner Gärten oder andere seiner Güter nach, welche am Wege gelegen, gestattet.
Unterhaltung des Waschhauses, Berein No 16
Ist eine Obliegenheit der dazu gehörigen Bürger, indem die neue Herstellung und Unterhaltung desselben nach dem Verhältnis des Steuerfußes zu geschehen hat. die dazu Berechtigten sind, Friedrig Gras, Moritz Rudigier, Simon Rogg, Ferdinand Ebner, Benedikt Brutschi, Augustin Schnitzer,
Josef Albicker, Gallus Nüßle Haffner, Leopold Matt Wirt, Franz Josef Wachter, Thomas Fechtig, Leodegar Fechtig und Paul Fechtig.
Leodegar Fechtg bezahlt nicht mehr als den 13ten Teil an die Unterhaltungskosten des Waschhauses, weil derselbe den Platz dazu hergegeben hat.
Das Waschhaus wurde im Laufe der Zeit zum Farrenstall
für Igelschlatt. Beim Verlegen der Straße wurde der
Schopf um einige Meter versetzt.
[Seite 135]
Brunnengerechtigkeiten
Ortsbrunnen
I tens [Lagbuch No 16]
In der Bündt Lb No 99 ins Franz Josef Wachters Heufeld befindet sich ein von Holz eingefasste Brunnstube, samt einer hiervon ausgehenden Deichtel in einen Brunnenstock und Trog laufend, woraus das Wasser in einen Kanal oder Graben, sofort bis hinab an den Weg und von da wieder in eine unten am Weg befindliche von Holz eingefasste Brunnstube und von dort durch einen Deichtel neben Paul Fechtigs Krautgarten in einen Brunnenstock und Trog fließt, welcher ganze Brunnen den Bannsgenossen Igelschlatts gemeinschaftlich angehört aber auf folgende Ort neu gemacht und unterhalten werden muss:
Die obere Brunnstube samt Deuchtel, Brunnenstock-, Trog und Kanal bis an den Weg hinab stellen neu her und unterhalten: Paul Fechtig und der Besitzer von der Säge ausgenommen, die sämtlichen Bürger nach dem Verhältnis des Steuerfußes, die untere Brunnstube samt Deichtel, Brunnenstab und Trog muss durch Paul Fechtig, wo nötig neu hergestellt und ebenso auf seine Kosten unterhalten werden, mit Ausnahme des zum Brunnentrog benötigten Holzes, welch letztens samt ebenfalls nötigen Aufwandes an Eisen und Nägel aber die übrigen Bürger nach obsagten Steuerverhältnis herbeischaffen und zu bezahlen haben, Paul Fechtig bleibt aber fortan für die Neuherstellung der besagten letzten Brunnstube, Deuchtels, Brunnstocks, Machenlassung des Brunnentrogs und Unterhaltung von allen Arbeits- und Zahlungsbelastungen der übrigen Ortsbrunnen befreit, und hat das Abholz von den in Abgang gekommenen letzten Brunnenteilen für sich zu nutzen.
Ortsbrunnen
II tens [Lagbuch No 15u.68]
Zu Leopold Matt Wirhs Einfang Lb Berein Nr 98 ist eine Brunnstube, woraus das Brunnenwasser durch zirka 28 Stück Deuchtel durch solchen Einfang hervor bis vornen zum Waschhaus Lb Berein Nr 16 am Weg in einen Brunnenstock und Brunnentrog geleitet wird, von dort aus aber, was außem Brunnenbett fließt, dieser Brunnen durch zirka 20 Stück Deichtel bis nächstoben am Gemüsegarten oder vornen am Haus des Leodegar Fechtigs in einen Brunnenstock und Brunnenbett fließt.
Leopold Matt Wirth ist berechtigt aus erst besagtem Brunnen von der Leitung aus ob seinem Haus den nötigsten Bedarf an Wasser zum Kochen in seine Küche auf seine Kosten zu leiten, darf aber den Ausmündungen das nötige Wasser nie entziehen.
Was die Neuherstellung und Unterhaltung dieses ganzen Brunnens und Leitung betrifft, muss durch sämtliche Bürger /: mit Ausnahme des Paul Fechtigs und Besitzer von der Säge:/ dies nach dem Verhältnis des Steuerfußes geschehen.
[Seite 138] III tens
Hinten an dem zur Igelschlatter Säge gehörigen Gemüsegarten Lb Berein No 28 befindet sich eine von Holz eingefasste Brunnstube, woraus das Wasser durch ca 10 Deichtel durch die Sägrische Behausung Lb Berein Nr 27 vornen am Haus in einen Brunnenenstock und Brunnenbett geleitet wird.
Was die Unterhaltungskosten des eben Beschriebenen Brunnens betrifft, hat der Besitzer zur Säge alleinig zu bestreiten, hingegen hat zu diesem Brunnen auch sonst niemanden kein Recht.
[Seite 139] Der in Thomas Fechtigs Wies Lb Berein Nr 106 im Hirzenbrunnen entspringenden Brunnen hat Ferdinand Berger jetzo Josef Berger Müller zu Igelschlatt laut Kaufbriefs ddo Bonndorf, den 25 ten Juni 1698 eigenthümlich an sich erkauft, mithin einem jeweiligen daselbstigen Müller zu allen Zeiten freistehet diesen Brunnen zu der Mühle zu leiten oder sonsten in seinen Nutzen zu verwenden.
[Seite 139] Wässerungsgerechtigkeiten
(Lagbuch No 33)
Zu den Hirzenbrunnen Wiesen oben in Ferdinand Ebners Wies Lb Berein Nr 111 im Talgraben geht das Wasser in 14 tägigem kehr, davon eine Woche auf die Mettenberger Seite, die andere Woche auf die Igelschlatter Seite. Die Einteilung der Zeit wird folgendermaßen bestimmt.
I. Abteilung
(Lagbuch No 33)
1“ Ferdinand Ebner hat das Recht, das Wasser aus dem Thalgraben von Montag Morgen 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr auf seine Wies Berein No 111 zu richten.
(Lagbuch No 34)
2“ Thomas Fechtig erhält das Wasser auf seine Wies Berein No 106 vom Dienstag Morgen 6 Uhr bis Montag Morgen 6 Uhr zum Wässern. (Dienstag bis Montag stimmt!)
(Lagbuch No 35
3“ August Schnitzer hat auf seine im Mettenberger Bann liegende Wies, Igeschlatter Berein No 107 u. 108 im Mettenberger Kehr 2 Tage nämlich zu allen 14 Tagen vom Montag Morgen Uhr bis am Mittwoch Morgen 6 Uhr zu wässern.
4“ Auf die oben im Mettenberger Bann liegende Hirzenbrunnen Wies des Paul Fechtig hat derselbe aus dem Thalbächli zu allen 14 Tagen 5 Tage nämlich vom Montag Morgen 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr zu wässern.
II. Abteilung
5“ In den Hirzenbrunnen Wiesen, wo des Paul Fechtigs Wies in der Mettenberger Gemarkung unterhalb ausgeht, wird das Wasser im Thalbach geholt und hinunter durch die Wiesen des Ferdinand Ebners Berein Nr. 111 und des Thomas Fechtigs Berein Nr. 106 geleitet, auf die Wiesen des Gallus Nüßle Hafners Berein 105 u. des Leodegar Fechtigs Berein Nr. 75 u. 76 Gallus Nüßle Haffner erhält das Waser wöchentlich vom Samstag Abend 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr und Leodegar Fechtig auf seine Mühlmatt vom Dienstag Morgen 6 Uhr bis Samstag Abend 6 Uhr.
(Lagbuch 54, 53)
6“ Leodegar Fechtig von Igelschlatt hat in seiner Schwanzwies Lb Berein Nr. 35 im obern Graben vom Hag nach alle Wochen vom Montag Morgen 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr zu wässern und darf das Wasser in des Josef Mätzlers Wies von Seewangen aus dem Thalbach holen.
(Lagbuch 35, 54)
Aus dem Thalbach gleich wohl oben leitet Leodegar Fechtig das Wasser vom Montag Morgen 6 Uhr bis am Freitag Morgen 6 Uhr durch einen Graben linkerhand auf seine Schwanzwies hinein die übrigen 3 Tage n der Woche geht das Wasser den Thalbach hinunter auf die Seewanger Seite.
(Lagbuch 32,52)
Leodegar Fechtig soll in den unteren Graben auf der untern Ebene dem Leopold Matt Wirth wöchentlich 2 Tage vom Montag Morgen bis Mittwoch Morgen 6 Uhr das Wasser auf seine Wies Lb Berein Nr 32 laufen lassen.
Des Leodegar Fechtigs Schwanzwies nach hinunter in den untern Schwanzwiesen, gehet die Wässerung aus dem Thalbach wöchentlich 3 Tag auf des Leopold Matts Wies Lb Berein No 32 vom Mittwoch Morgen 6 Uhr bis Samstag Morgen 6 Uhr und 4 Tage auf die Seewanger Seite.
(Seite 144)
Wege und deren Unterhaltung
a) Vizinal Straße[2]
Die Vizinalstraße, welche bei der Schlüchtbrug ihren Anfang nimmt und von da bis an die Seewanger Gemarkung sich erstreckt, muss von den Gemarkungsgenossen, wie überall nach dem Steuerfuß verhältnismäßig angelegt und unterhalten werden. Ebenfalls verhalt es sich mit den Stegen, Dollen und Brucken dieser Vizinalstraße.
b) Feldwege
(Eingezeichnet in Plan 2)
1)“ Aus der Vizinalstraße beim Rank geht ein Weg durch den Sägenberg bis zur Säge hinunter, dieser Weg hat der Besitzer von der Igelschlatter Säge alleinig fahrbar zu unterhalten, hingegen muss derselbe an der öffentlichen Vizinalstraße und Feldwegen keinen Beitrag leisten.
(Lgb 5)
2“ Zwischen des Augustin Schnitzers Hausfeld Lb Berein Nr. 96 und des Konrad Genzweins Ackerfeld Lb Berein no 60 geht ein Feldweg aus der Vizinalstraße zwischen den Häusleäckern mit 1160 Fuß hinteren bis an die Seewanger Gemarkung. Die Unterhaltung des Weges haben diejenigen zu tun, welche denselben zu befahren haben.
(Eingezeichnet Plan Nr. 2)
3“ Aus der Vizinalstraße an der Seewanger Gemarkung geht ein Feldweg zischen der Igelschlatter Gemarkung und der Seewanger mit 1118 Fuß an den Böttlen und Langäckern nach hinunter, welcher Weg zur Hälfte auf der Seewanger, die andere Hälfte auf der Igelschlatter Seiten oder Gemarkung liegt, somit von den Güterbesitzern beider Gemarkungen, welche denselben zu befahren haben, miteinander unterhalten müssen.
(Lgb. 63, Lgb 65, 66, überfahren Nr. 64)
4“ Von des Leodegar Fechtigs Behausung hinaus geht ein Güterweg zwischen des bemelten Heufelder und Ackerfeld Lb Berein Nr. 81 u. 82 u. 129 auf die Ackerfelder außer den Einfängen. Paul Fechtig und Thomas Fechtig sind berechtigt, aus ihren Äckern Berein Nr. 66 u. 67 über das Ackerfeld des Leodegar Fechtig Berein Nr. 68 bis in eben vorgehend beschriebenen Weg durchzufahrene d.h. ohne demselben Schaden anzurichten.
5“ Aus den Schwanzwiesen geht ein Weg durch die Waldungen hinauf, durch denselben sind dieselben berechtigt zu fahren, welche Güter in der dortigen Gegend besitzen, oberhalb dem Wald ist der Weg Acker, die Durchfahrt nicht genau zu bestimmen, sondern die Durchfahrenden haben zu beobachten, dass sie den Äckern Lb. Nr 46 u. 68 der Gutsbesitzer keinen Schaden zuführen, bis in den Weg No 4 Seite 145 beschriebene einfahrt. Aus diesem eben beschriebenen Weg von den Schwanzwiesen hinauf geht zugleich ein Weg gegen der Igelschlatter Säge hinein und aus diesem zugleich einen Güterweg oben an der Untermatt, Lb Berein Nr. 40 nach, welche Wege in der vorliegenden Karte genau zu ersehn sind. Diese Wege müssen von sämtlichen Gutsbesitzern, welche dieselben zu befahren unterhalten werden.
(besteht nicht mehr)
6“ Benedikt Gantert von Birkendorf muss den Weg in seine Wies Lb Berein Nr. 41 unterhalten, hingegen hat derselbe das in den Weg wachsende Gras als Unterhaltsentschädigung.
7“ Zwischen Leodegar Fechtigs Bündt, Lb Berein Nr 101 und des eben bemelten Anflug, Lb Berein Nr 78 geht ein Weg von der Vizinalstraße aus des Paul Fechtigs Wohnung und dann von da der Mühlhalden nach hinunter dem Falchen zu. Die Unterhaltung des Weges liegt denselben die Schuldigkeit ab, welche diesen Weg zu befahren haben.
c) Fußweg
(Im Plan eingezeichnet)
1“ Ab des Leopold Matt Wirths Haus und dessen hintere Einfang, Lb Berein Nr. 99 und des Gallus Nüßle Hafners Heufeld, Lb berein Nr 127 geht ein Fußweg, derselbe geht abermals über das Ackerfeld des oben bemwlten Leopold Matt Wirts, Lb Berein Nr. 126 an dem Mark nach des Michael Nagels Ackerfeld und geht endlich von dem obernEck des Michael Nägeles in gerader Richtung über das Ackerfeld des Leopold Matt Wirths bis an die Seewanger Gemarkung, Berein Nr. 49, wo sich derselbe Fußweg dann mit dem Feldweg verbindet.
(besteht nicht mehr)
2“ Es geht ein Fußweg in gerader Richtung an des Moritz Rudigiers Haus über seinen Lb Nr. 58 und des Friedrichs Gras Lb Berein 57 Ackerfelder in den Bötlen bis an die Seewanger Gemarkung, Stein Nr 56 hinunter. Diesen Fußweg müssen diese beidenbeschreibenen Gutsbesitzer laufabr unterhalten.
3“ Es geht ein Fußweg über des Gallus Nüßle Hafners Ackerfeld Lb Berein No 63 im Krummenacker von der Vizinalsztraße aus, am obere Mark nach auf die Langäcker hinaus.
(Seite 149)
Heu und Überfahrtslücken
Hirzenbrunnenwiesen
I.
Die Besitzer von den Hirzenbrunnenwiesen haen einander zu gestatten:
ab und auf ihre Wiesen bei Heu und Emdzeiten durchfahren zu lassen. Die Auf und abfahrt geschieht von der Vizinalstraße aus bei der Mühlenmatt. Die Heulücke geht durch folgende Wiesen: Lb Berein No 76.105.107.106 u. 111 die diese Lücke befahren dürfen mit ihrem Heu und Emd sind: Gallus Nüßle Hafner ab seiner Wies Lb Berein 105. Thomas Fechtig ab Nr. 106,
Augustin Schnitzer No 107 u. 108. Ferdinand Ebner No 111 und Leopold Matt Wirt ab seiner Wies 110.
II.
Bei Heu und Emdzeiten ist Josef Albicker berechtigt auf und ab seiner Wies Berein No 74 im Mühlenwinkel über des Leodegar Fechtigs Mühlewies No 75 von der Vizinalstraße auf seine Wies und von derselben auf dieselbe Straße zu fahren.
III.
Ferdinand Albrecht von Seewangen hat das Recht mit seinem Heu u. Emd aus seiner Wies in der Igelschlatter Gemarkung Lb Berein No 33 sof. Sägermättli die Auf und Abfahrt über die zur Säge gehörigen Wies Lb Berein No 40, sog Untermatt zu fahren.
IV.
(gib es nicht mehr)
Paul Fechtig ist berechtigt mit der nötigen ein und Ausfahrt auf seinen Einfang Lb Berein No 80 von der Vizinalstraße aus über das Heufeld des Leodegar Fechtig zu fahren jedoch ohne Schaden.
V.
(gibt es nicht mehr)
Josef Albicker hat das Recht, mit der nötigen auf und Abfahrt auf sein Ackerfeld Lb Berein Nr. 62 außer den Gärten durch des Ferdinand Ebners Heufeld Lb Berein No 85 ohne Schaden durchzufahren.
VI.
Die Gutsbesitzer hinten im Falchen vom Markungsgrenzstein No 34 bis zum Stein No 49 am Feldweg haben dieselben einander an der Gemarkungsgrenze nach die Durchfahrt zu gestatten. Diejenigen die einander die Durchfahrt zu gestatten haben sind folgende, Leopold Matt Wirt, Michael Nägele von Seewangen, Gallus Nüßle Hafner, Leodegar Fechtig und Benedikt Brutschi.
Bann = Marken = Beschrieb
Es folgt nun ab Seite 152 bis 182 des Igelschlatter Bereins die Beschreibung der Gemarkung.
Im Wesentlichen ist dies:
1. Zwischen Igelschlatt und Birkendorf die Schlücht
von der Mündung des Seewanger Bächlis bis zur Mündung des Hirzenbrunnen Bächles.
1 – 10 , 10 Marksteine
2. Zwischen Igelschlatt und Mettenberg das Hirzenbrunnen Bächli
von der Mündung bis Stein 28
11- 28, 19 Marksteine
3. Zwischen Igelschlatt und Seewangen+-
(Vom Hirzenbrunnen bis zur Vizinalstraße Stein 53)
sind die Verhältnisse schwieriger, es werden dazu 51 Marksteine benötigt, bis man wieder bei der Mündung des Seewanger Bächlis am Ausgangspunkt angelangt ist.
29 – 53, 54 – 80
Grenzstein zur Gemarkung Mettbg, unbeschlagener Stein Markstein oder Stein vom
Seewangen gehörte dort dazu. auf der Grenze Acker?
Beschluß
Nachdem nun dieser Berein samt der darauf genau gefertigten Original und Situations Plänen gefertigt wurden, durchging man die ganze Kartierung von Stück zu Stück auf das genaueste, verglich die Berein damit im speziellen und im ganzen Umfange durch alle Positionen hindurch, und da wir keinen Mangel fanden, sondern alles im richtigsten zustande vorgefunden haben, so versichern wir hiermit, dass wir auf alles durch diese Renovation nach unserer vollsten Zufriedenheit in ordnung gebrachte die möglichste Obsorge tragen wollen, welches alles wir Kraft unserer Eigenhändigen Unterschriften bestätigen
Stabhalter Fechtig T: Friedrich Gras
T: Augustin Schnitzer T: Simon Rogg
T: Gallus Nüßle T: Ferdinand Ebner
T: Benedikt Brutschis Handzug X T: Fr. Josef Wachter
T: Thomas Fechtig T: Michael Nägele, Sw.
T: Paul Fechtig T: Konrad Gänswein, Sw.
T: Leopold Matt T: Simon Meyer, Sw.
T: Josef Albicker T: Berger Müller
T: Moritz Rudigier T: Benedikt Gantert, Bkd
Es wird zugleich die obig anerkannte Richtigkeit, wie auch die eigenhändigen Unterschriften der Bürger hiermit bestätigt.
Birkendorf, den 12 ten März 1847
durch das Bürgermeisteramt
Stempel T: Bürgermstr, Weiler
Bürgermeisteramt
Birkendorf
Da nach den vorbezeichneten eigenhändigen Unterschriften der hiesigen Bewohner diese Berein, wie auch die darnach ebenfalls von mir gefertigten Kartierung als richtig anerkannt wurde, so wird diese Bereinigung und Kartierung
Einem Großherzoglich Wohllöblichen Bezirks=Amte zur Publikation und rechtskräftigen Bestätigung gehorsam übergeben.
Igelschlatt, den 12ten März 1847
J.G.Müller
verpflichteter Geometer
Legalisiert, Bonndorf, 13. März 1847 Großherz.Amt
[1] Renovator Müller schreibt vom „Berein“ mit ei, In Birkendorf schreibt man vom „Berain.“ mit ai
[2] Vizinalstraße = Ortsverbindungsweg, Nebenweg