Der Igelschlatter Berein

Der Berein[1] von Igelschlatt aus dem Jahre 1847

Ein Dorf ordnet seine Verhältnisse

 

Ein Berein für ein Ort  ist ein Verzeichnis aller Besitzrechte, die Liste aller Abgaben, Maßangaben, aller Gebäude, Straßen und Wege. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen sind verzeichnet, wie Waschhaus, Kirche, Brunnen. kurz: Der Berein ist die Momentaufnahme eines Ortes, die dann aber als Grundbuch weitergeführt wird. Der Berein von Igelschlatt ist in den Jahren 1845 bis 1847 entstanden.

Da seit langer Zeit die Bereinigung des veränderlichen Güterbesitzes unbrauchbar geworden war und die Bevölkerung deswegen in dauernde Streitereien und Kämpfe geraten war, auch wegen fehlender Marksteine oder unvermarkter Grundstücke, so hatten sich alle Bürger entschlossen eine ganz neue Renovation durchzuführen.

Beauftragt wurde mit dieser Aufgabe der Renovator  J. G. Müller, verpflichteter Geometer aus Hürrlingen. Er nahm sich nach seinen Angaben den Berain der Gemeinde Birkendorf zum Vorbild, der im Jahre 1775 vom Renovator Jakob Keller erstellt wurde. Keller hatte sogar noch mit einem Berain für Igelschlatt begonnen.

 

 

Eingang

 

Das nach Riedern eingepfarrte eigentlich der Gemeinde Birkendorf angehörige Dörfchen Igelschlatt ist uralten Ursprungs.

         Soweit die vorhandenen, alten Urkunden Aufschlüsse geben wurde solches unter Landeshoheit samt dem hohen Geleite der Forst und Landesgerichtlichen = Hoheit des Landgrafen Maximilian von Pappenheim , damaligen Besitzers der Landgrafschaft Stühlingen den 12ten Oktober 1612  mit vielen anderen Orten in der Grafschaft Bonndorf, käuflich an St. Blasien abgetreten.  Das Stift St. Blasien war also Landesherr hierüber, bis zur Sekularisierung der deutschen Klöster nach der zwischen den Österreichern und Franzosen vorgefallenen Schlacht bei Austerlitz und des hier erfolgten Pressburger Friedens, worauf Ano  1806 dieses Dörfchen mit den beiden St. Blasischen Reichsherrschaften Gutenburg und Bonndorf nebst anderen Landen mit allen landesherrlichen rechten und Gehorsamen an das wirkliche Großherzogliche Haus Baden überging.

            So sehr man unter St. Blasien in späteren Zeiten mit Vermessen und Bereinen in dem Amtsbezirk Bonndorf bemüht war, und daselbst den fürstlich St. Blasischen Renovator Keller durch seine, dem Staate nützlich geleisteten Arbeiten unvergesslich bleibt, war es diesem Manne vor seinem Sterbefalle noch möglich seine edlen Abschriften auch noch für den hiesigen Ort zu beginnen.

            Da aber seit dieser langen Zeit die hiesige Bereinigung des veränderten Grundbesitztums ganz unbrauchbar geworden ist und die Einwohnerschaft dahier immer in gegenseitigen Kämpfen und Streitigkeiten auch bezüglich auf unvermarkte Grundstücke geriet, o haben sich sämtliche Bürger entschlossen, eine ganz neue Renovation zu unternehmen.

            Vor allem anderen wurden die Güter nach dem wirklichen Besitze einzeln vermessen ausgepfählt in der Statur aufgenommen und sofort hiernach die Original-Karten aufgestellt, aus welchen sodann auch ein genauer Situationsplan gefertigt wurde, wozu wir den Geometer Müller von Hürrlingen auf unsere Kosten die ganze Gemarkung speziell aufnehmen und von Stück zu Stück berechnen ließen.

            Da aber durch diese Aufnahme und gründlich zu Stande gekommene Kartierung der beabsichtigte Zweck noch nicht erreicht war und nach dem die hohe Verordnung im Regierungsblatt  de 1820 § 11 fol. 110 ebenfalls für notwendig fand auch nach dieser neugefertigten Karte die verordnungsgemäße Bereinigung über den Besitzstand gleichzeitig aufzustellen, so wurde auch Geometer Müller zur Aufnahme und Beschreibung des gegenwärtigen Bereins ersucht und richtig durch ihn eigenhändig begonnen wir folgt:

 

 

 

           Inhalt  der

           Igelschlatter Bereinsgegenstände

 

 

I bis III

Eingang die früheren und spätern Verhältnisse über den Ort Igelschlatt

1 bis 14

Beschreibung der Grundstücker nach der fortlaufenden No  nebst Angabe des Besitzers, der Kulturart, Distrikts, Benennung und Angabe des Flächenmaßes.

Seite 15

Summarische Zusammenstellung des Flächenmaßes der

ganzen Gemarkung.

 

15 – 120

Beschreibung der einzelnen Grundstücker.

 

 

 

Inhalt

123 – 129

Zusammenstellung der verschiedenen Kulturarten

130

Summarische Zusammenstellung der ganzen Gemarkung

 

 

132

Kapelle und deren Unterhaltung

133

Flächenmaß, welches man zur Vermessung annahm, und das jährliche Marken und Steinsetzen.

134

Dungwischrecht und Unterhaltung des Waschhauses

135-139

Brunnengerechtigkeiten und dessen Unterhaltung

140-143

Wässerungsgerechtigkeiten und deren Eintheilung

144-148

Wege und deren Unterhaltung   

a Vizinalstraßen[1], 

b Güterwege,

c Fußwege

 

149-151

Heu und Überfahrtslücken

152-182

Bann Marken Beschreibung

183

Beschluss

183-184

Unterschriften der Güterbesitzer

 

185

Amtliche Beglaubigung

 

[1] Vizinalstraße = Ortsverbindungsweg, Nebenweg

 

krone-waschhaus

Der dunkle Schopf am Baum war früher das Waschhaus, später wurde es zum Farrenstall umgebaut. Früher ging die

Straße links am Schopf vorbei, bis sie in den 70er Jahren nach rechts verlegt wurde

 

 

Allgemeine Gebäulichkeiten

 

Sämtliche Bürger in Igelschlatt besitzen nachstehende allgemeine Gebäulichkeiten, erstlich

 

No 16             Ein Waschhaus, liegt  einseits an der Vizinalstraße,

sonst zu allen Seiten an Leodegar Fechtigs Heufeld

 

 

No 17            

Die Kapelle liegt einseits amkapelle mit kreuz Weg, sonst    zu allen Seiten an Franz Josef Wachters Heufeld.

                                

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Igelschlatter Gewanne

 

Entnommen der Beschreibung der Grundstücke nach der fortlaufenden Nummer  Seiten 1-14 des Bereins.

 

In Igelschlatt

Bei der Igelschlatter Säge

Zu den Schwanzwiesen

Sägermättle

Säghalden

Ob der Schwanzwiesen

Zu den Langäckern

Böttlen

Vor den Gärten

Außer den Einfängen

Hintermatt

Mühlhalde

Mühlenwinkel

Mühlenmatt

Häusleacker

Böhrihölzle (Beerihölzle)

Im Hirzenbrunnen

Rieshalde (Mettenberg)

Im Falchen

 

 

 

Igelschlatter Besitz   (1847)

 

Entnommen der Beschreibung der einzelnen Grundstücke,

Berein, Seiten 15 – 120

 

No

Morgen

Vierling

Ruthen

 

1

2

 

60

Friedrich Gras

3

1

1

31

Moritz Rudigier

5

5

1

72

Simon Rogg

7

2

1

78

Ferdinand Ebner

8

5

3

94

Benedikt Brutschi

9

6

1

52

August Schnitzer

11

2

2

47

Josef Albicker

12

8

3

41

Gallus Nüßle,  Haffner

13

 

 

 

Haffnerhütte

14

31

3

75

Leopold Matt, Wirt

Besitzt in Igelschlatt eine Personalwirtschaft, Haus und Scheuer (Tanzboden)

18

6

3

2

Franz Josef Wachter

19

5

3

13

Thomas Fechtig

 22

94

1

2

Leodegar Fechtig

24

5

1

34

Paul Fechtig

26

35

3

52

Leodegar Fechtig und

Josef Berger, Igelschlatter Müller

haben die Igelschlatter Säge und nachstehende Güter miteinander,

sogenannte hintere Gipslatten Säge, Haus Schür und Hofraum Waschhaus vordere  Sägmühl sogenannte Reibe im Hofraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

karte igelschlatt 1847

Karte zum Berein, mit den passenden Nummern

 

karte - säge

 

 

Die Igelschlatter Säge hatte eine Gipslattensäge, Haus und Schür, im Hofraum ein Waschhaus, eine Sägemühle und eine Reibe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kapelle und deren Unterhaltung

[Seite 132]

 

Die hiesige Kapelle hat seit 1769 ihre Existenz, sie wurde im gedachten Jahre erbaut, jedoch zur Abhaltung eines ordentlichen Gottesdienst nicht bestimmt.

          Die Stifterin dieser Kapelle war Maria Fechtig von hier, welche damals zur Unterhaltung derselben ein Kapital von 40 fl stiftete, für welches Kapital die hiesigen Bewohner sich solidarisch verbindlich machten diese Kapelle fortwährend zu unterhalten, oder die Unterhaltungskosten zu leiden.

 

 

kapelle mit kreuzkapelle-innen     kapelle-eingang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Seite 132]

Flächenmaß

 

Bei Aufnahme und Berechnung des Igelschlatter Banns hat man sich des neu Badischen Fußes, welcher im ganzen Lande üblich ist, bedient und 40 000 solcher Quadratfüße auf einen Morgen angenommen.

 

 

Marken und Steinsetzen

 

Die bisherige Übung, ein oder mehrere Tage vor der Erntezeit, vorzüglich in den Ackerfeldern, mit seinem Gutsnachbar, die Marksteine, welche durch das Pflügen oder andere Veranlassungen herausgehoben wurden, wieder einzusetzen, ist ganz zweckmäßig und hat auch fernerhin ihren Fortbestand. In streitigen Fällen hat immer der verpflichtete Steinsetzer und der Stabhalter beizuwohnen, welche jedes Mal darauf zu achten haben, dass die Steine da eingesetzt werden, wo solche heraus kommen. Können aber auch diese Individuen nicht entschieden, so ist ein Geometer beizurufen, welcher nach der vorliegenden Karte den Punkt genau angeben wird.

 

 

[Seite 134]                         

Dungaufwisch Rechte

 

Jeder Hauseigentümer hat dieses Recht, soweit sein Hofraum sich erstreckt, auch ist ihm das Dungaufwisch „Recht“, in der Dorfgasse hälftig seiner Gärten oder andere seiner Güter nach, welche am Wege gelegen, gestattet.

 

Unterhaltung des Waschhauses, Berein No 16

 

waschhausIst eine Obliegenheit der dazu gehörigen Bürger, indem die neue Herstellung und Unterhaltung desselben nach dem Verhältnis des Steuerfußes zu geschehen hat. die dazu Berechtigten sind, Friedrig GrasMoritz Rudigier, Simon Rogg, Ferdinand Ebner, Benedikt Brutschi, Augustin Schnitzer,

Josef Albicker, Gallus Nüßle Haffner, Leopold Matt Wirt, Franz Josef Wachter, Thomas Fechtig, Leodegar Fechtig und Paul Fechtig.

Leodegar Fechtg bezahlt nicht mehr als den 13ten Teil an die Unterhaltungskosten des Waschhauses, weil derselbe den Platz dazu hergegeben hat.

Das Waschhaus wurde im Laufe der Zeit zum Farrenstall

für Igelschlatt. Beim Verlegen der Straße wurde der

Schopf um einige Meter versetzt.

 

[Seite 135]                               

Brunnengerechtigkeiten

                                                        Ortsbrunnen

        

                                                                  I tens                           [Lagbuch No 16]

 

In der Bündt Lb  No 99 ins Franz Josef Wachters Heufeld befindet sich ein von Holz eingefasste Brunnstube, samt einer hiervon ausgehenden Deichtel in einen Brunnenstock und Trog laufend, woraus das Wasser in einen Kanal oder Graben, sofort bis hinab an den Weg und von da wieder in eine unten am Weg befindliche von Holz eingefasste Brunnstube und von dort durch einen Deichtel neben Paul Fechtigs Krautgarten in einen Brunnenstock und Trog fließt, welcher ganze Brunnen den Bannsgenossen Igelschlatts gemeinschaftlich angehört aber auf folgende Ort neu gemacht und unterhalten werden muss:

Die obere Brunnstube samt Deuchtel, Brunnenstock-, Trog und Kanal bis an den Weg hinab stellen neu her und unterhalten: Paul Fechtig und der Besitzer von der Säge ausgenommen, die sämtlichen Bürger nach dem Verhältnis des Steuerfußes, die untere Brunnstube samt Deichtel, Brunnenstab und Trog muss durch Paul Fechtig, wo nötig neu hergestellt und ebenso auf seine Kosten unterhalten werden, mit Ausnahme des zum Brunnentrog benötigten Holzes, welch letztens samt ebenfalls nötigen Aufwandes an Eisen und Nägel aber die übrigen Bürger nach obsagten Steuerverhältnis herbeischaffen und zu bezahlen haben, Paul Fechtig bleibt aber fortan für die Neuherstellung der besagten letzten Brunnstube, Deuchtels, Brunnstocks, Machenlassung des Brunnentrogs und Unterhaltung von allen Arbeits- und Zahlungsbelastungen der übrigen Ortsbrunnen befreit, und hat das Abholz von den in Abgang gekommenen letzten Brunnenteilen für sich zu nutzen.

 

Ortsbrunnen

                                                        II tens                [Lagbuch No 15u.68]

 

Zu  Leopold Matt Wirhs Einfang Lb Berein Nr 98 ist eine Brunnstube, woraus das Brunnenwasser durch zirka 28 Stück Deuchtel durch solchen Einfang hervor bis vornen zum Waschhaus Lb Berein Nr 16 am Weg in einen Brunnenstock und Brunnentrog geleitet wird, von dort aus aber, was außem Brunnenbett fließt, dieser Brunnen durch zirka 20 Stück Deichtel bis nächstoben am Gemüsegarten oder vornen am Haus des Leodegar Fechtigs in einen Brunnenstock und Brunnenbett fließt.

Leopold Matt Wirth ist berechtigt aus erst besagtem Brunnen von der Leitung aus ob seinem Haus den nötigsten Bedarf an Wasser zum Kochen in seine Küche auf seine Kosten zu leiten, darf aber den Ausmündungen das nötige Wasser nie entziehen.

Was die Neuherstellung und Unterhaltung dieses ganzen Brunnens und Leitung betrifft, muss durch sämtliche Bürger /: mit Ausnahme des Paul Fechtigs und Besitzer von der Säge:/ dies nach dem Verhältnis des Steuerfußes geschehen.

 

 

[Seite 138]                                                     III tens

 

Hinten an dem zur Igelschlatter Säge gehörigen Gemüsegarten Lb Berein No 28 befindet sich eine von Holz eingefasste Brunnstube, woraus das Wasser durch ca 10 Deichtel  durch die Sägrische Behausung Lb Berein Nr 27 vornen am Haus in einen Brunnenenstock und Brunnenbett geleitet wird.

Was die Unterhaltungskosten des eben Beschriebenen Brunnens betrifft, hat der Besitzer zur Säge alleinig zu bestreiten, hingegen hat zu diesem Brunnen auch sonst niemanden kein Recht.

 

 

[Seite 139]  Der in  Thomas Fechtigs Wies Lb Berein Nr 106 im Hirzenbrunnen entspringenden Brunnen hat Ferdinand Berger jetzo Josef Berger  Müller zu Igelschlatt laut Kaufbriefs ddo Bonndorf, den 25 ten Juni 1698 eigenthümlich an sich erkauft, mithin einem jeweiligen daselbstigen Müller zu allen Zeiten freistehet diesen Brunnen zu der Mühle zu leiten oder sonsten in seinen Nutzen zu verwenden.

 

 

 

 

[Seite 139]                    Wässerungsgerechtigkeiten

 

(Lagbuch No 33)  

Zu den Hirzenbrunnen Wiesen oben in Ferdinand Ebners  Wies Lb Berein Nr 111 im Talgraben geht das Wasser in 14  tägigem kehr, davon eine Woche auf die Mettenberger Seite, die andere Woche auf die Igelschlatter Seite. Die Einteilung der Zeit wird folgendermaßen bestimmt.

 

I. Abteilung

(Lagbuch No 33)  

1“  Ferdinand Ebner hat das Recht, das Wasser aus dem Thalgraben von Montag  Morgen 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr auf seine Wies Berein No 111 zu richten.

 

(Lagbuch No 34)  

2“ Thomas Fechtig erhält das Wasser auf seine Wies Berein No 106 vom Dienstag Morgen 6 Uhr bis Montag Morgen 6 Uhr zum Wässern. (Dienstag bis Montag stimmt!)

 

(Lagbuch No 35

3“ August Schnitzer hat auf seine im Mettenberger Bann liegende Wies, Igeschlatter Berein No 107 u. 108 im Mettenberger Kehr 2 Tage nämlich zu allen 14 Tagen vom Montag Morgen  Uhr bis am Mittwoch Morgen 6 Uhr zu wässern.

 

4“ Auf die oben im Mettenberger Bann liegende Hirzenbrunnen Wies des Paul Fechtig hat derselbe aus dem Thalbächli zu allen 14 Tagen 5 Tage nämlich vom Montag Morgen 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr zu wässern.

 

 

II. Abteilung

 

5“ In den Hirzenbrunnen Wiesen, wo des Paul Fechtigs Wies in der Mettenberger Gemarkung unterhalb ausgeht, wird das Wasser im Thalbach geholt und hinunter durch die Wiesen des Ferdinand Ebners Berein Nr. 111 und des Thomas Fechtigs Berein Nr. 106 geleitet, auf die Wiesen des Gallus Nüßle Hafners Berein 105 u. des Leodegar Fechtigs Berein Nr. 75 u. 76 Gallus Nüßle Haffner erhält das Waser wöchentlich vom Samstag Abend 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr und Leodegar Fechtig auf seine Mühlmatt vom Dienstag Morgen 6 Uhr bis Samstag Abend 6 Uhr.

 

(Lagbuch 54, 53)

6“ Leodegar Fechtig von Igelschlatt hat in seiner Schwanzwies Lb Berein Nr. 35 im obern Graben vom Hag nach alle Wochen vom Montag Morgen 6 Uhr bis Dienstag Morgen 6 Uhr zu wässern und darf das Wasser in des Josef Mätzlers Wies von Seewangen aus dem Thalbach holen.

 

(Lagbuch 35, 54)

Aus dem Thalbach gleich wohl oben leitet Leodegar Fechtig das Wasser vom Montag Morgen 6 Uhr bis am Freitag Morgen 6 Uhr durch einen Graben linkerhand auf seine Schwanzwies hinein die übrigen 3 Tage n der Woche geht das Wasser den Thalbach hinunter auf die Seewanger Seite.

 

(Lagbuch 32,52)

Leodegar Fechtig soll in den unteren Graben auf der untern Ebene dem Leopold Matt Wirth wöchentlich 2 Tage vom Montag Morgen bis Mittwoch Morgen 6 Uhr das Wasser auf seine Wies Lb Berein Nr 32 laufen lassen.

Des Leodegar Fechtigs Schwanzwies nach hinunter in den untern Schwanzwiesen, gehet die Wässerung aus dem Thalbach wöchentlich 3 Tag auf des Leopold Matts Wies Lb Berein No 32 vom Mittwoch Morgen 6 Uhr bis Samstag Morgen 6 Uhr und 4 Tage auf die Seewanger Seite.

(Seite 144)

Wege und deren Unterhaltung

 

a) Vizinal Straße[2]

 

Die Vizinalstraße, welche bei der  Schlüchtbrug ihren Anfang nimmt und von da bis an die Seewanger Gemarkung sich erstreckt, muss von den Gemarkungsgenossen, wie überall nach dem Steuerfuß verhältnismäßig angelegt und unterhalten werden. Ebenfalls verhalt es sich mit den Stegen, Dollen und Brucken dieser Vizinalstraße.

 

b) Feldwege

 

(Eingezeichnet in Plan 2)

1)“ Aus der Vizinalstraße beim Rank geht ein Weg durch den Sägenberg bis zur Säge hinunter, dieser Weg hat der Besitzer von der Igelschlatter Säge alleinig fahrbar zu unterhalten, hingegen muss derselbe an der öffentlichen Vizinalstraße und Feldwegen keinen Beitrag leisten.

 

(Lgb 5)

2“ Zwischen des Augustin Schnitzers Hausfeld Lb Berein Nr. 96 und des Konrad Genzweins Ackerfeld Lb Berein no 60 geht ein Feldweg aus der Vizinalstraße zwischen den Häusleäckern mit 1160 Fuß hinteren bis an die Seewanger Gemarkung. Die Unterhaltung des Weges haben diejenigen zu tun, welche denselben zu befahren haben.

 

(Eingezeichnet Plan Nr. 2)

3“ Aus der Vizinalstraße an der Seewanger Gemarkung geht ein Feldweg zischen der Igelschlatter Gemarkung und der Seewanger mit 1118 Fuß an den Böttlen und Langäckern nach hinunter, welcher Weg zur Hälfte auf der Seewanger, die andere Hälfte auf der Igelschlatter Seiten oder Gemarkung liegt, somit von den Güterbesitzern beider Gemarkungen, welche denselben zu befahren haben, miteinander unterhalten müssen.

 

(Lgb. 63,  Lgb 65, 66, überfahren Nr. 64)

4“ Von des Leodegar Fechtigs  Behausung hinaus geht ein Güterweg  zwischen des bemelten Heufelder und Ackerfeld Lb Berein Nr. 81 u. 82 u. 129 auf die Ackerfelder außer den Einfängen. Paul Fechtig und Thomas Fechtig sind berechtigt, aus ihren Äckern Berein Nr. 66 u. 67 über das Ackerfeld des Leodegar Fechtig  Berein Nr. 68 bis in eben vorgehend beschriebenen Weg durchzufahrene d.h. ohne demselben Schaden anzurichten.

 

5“ Aus den Schwanzwiesen geht ein Weg durch die Waldungen hinauf, durch denselben sind dieselben berechtigt zu fahren, welche Güter in der dortigen Gegend besitzen, oberhalb dem Wald ist der Weg Acker, die Durchfahrt nicht genau zu bestimmen, sondern die Durchfahrenden haben zu beobachten, dass sie den Äckern Lb. Nr 46 u. 68  der Gutsbesitzer keinen Schaden zuführen, bis in den Weg No 4 Seite 145 beschriebene einfahrt. Aus diesem eben beschriebenen Weg von den Schwanzwiesen hinauf geht zugleich ein Weg gegen der Igelschlatter Säge hinein und aus diesem zugleich einen Güterweg oben an der Untermatt, Lb Berein Nr. 40 nach, welche Wege in der vorliegenden Karte genau zu ersehn sind. Diese Wege müssen von sämtlichen Gutsbesitzern, welche dieselben zu befahren unterhalten werden.

 

(besteht nicht mehr)

6“ Benedikt Gantert von Birkendorf muss den Weg in seine Wies Lb Berein Nr. 41 unterhalten, hingegen hat derselbe das in den Weg wachsende Gras als Unterhaltsentschädigung.

 

7“ Zwischen Leodegar Fechtigs Bündt, Lb Berein Nr 101 und des eben bemelten Anflug, Lb Berein Nr 78 geht ein Weg von der Vizinalstraße aus des Paul Fechtigs Wohnung und dann von da der Mühlhalden nach hinunter dem Falchen zu. Die Unterhaltung des Weges liegt denselben die Schuldigkeit ab, welche diesen Weg zu befahren haben.

 

 

 

 

 

c) Fußweg

 

(Im Plan eingezeichnet)

1“ Ab des Leopold Matt Wirths Haus und dessen hintere Einfang, Lb Berein Nr. 99 und des Gallus Nüßle Hafners Heufeld, Lb berein Nr 127 geht ein Fußweg, derselbe geht abermals über das Ackerfeld des oben bemwlten Leopold Matt Wirts, Lb Berein Nr. 126  an dem Mark nach des Michael Nagels Ackerfeld und geht endlich von dem obernEck des Michael Nägeles in gerader Richtung über das Ackerfeld des Leopold Matt Wirths  bis an die Seewanger Gemarkung, Berein Nr. 49, wo sich derselbe Fußweg dann mit dem Feldweg verbindet.

 

(besteht nicht mehr)

2“ Es geht ein Fußweg in gerader Richtung an des Moritz Rudigiers Haus über seinen Lb Nr. 58 und des Friedrichs Gras Lb Berein 57 Ackerfelder in den Bötlen bis an die Seewanger Gemarkung, Stein Nr 56 hinunter. Diesen Fußweg müssen diese  beidenbeschreibenen Gutsbesitzer laufabr unterhalten.

 

3“ Es geht ein Fußweg über des Gallus Nüßle Hafners  Ackerfeld Lb Berein No 63 im Krummenacker von der Vizinalsztraße aus, am obere Mark nach auf die Langäcker hinaus.

 

(Seite 149)

Heu und Überfahrtslücken

Hirzenbrunnenwiesen

 

I.

Die Besitzer von den Hirzenbrunnenwiesen haen einander zu gestatten:

ab und auf ihre Wiesen bei Heu und Emdzeiten durchfahren zu lassen. Die Auf und abfahrt geschieht von der Vizinalstraße aus bei der Mühlenmatt. Die Heulücke geht durch folgende Wiesen: Lb Berein No 76.105.107.106 u. 111 die diese Lücke befahren dürfen mit ihrem Heu und Emd sind: Gallus Nüßle Hafner ab seiner Wies Lb Berein 105. Thomas Fechtig ab Nr. 106,

Augustin Schnitzer No 107 u. 108. Ferdinand Ebner No 111 und Leopold Matt Wirt ab seiner Wies 110.

 

II.

Bei Heu und Emdzeiten ist Josef Albicker berechtigt auf und ab seiner Wies Berein No 74 im Mühlenwinkel über des Leodegar Fechtigs Mühlewies No 75 von der Vizinalstraße auf seine Wies und von derselben auf dieselbe Straße zu fahren.

 

III.

Ferdinand Albrecht von Seewangen hat das Recht mit seinem Heu u. Emd aus seiner Wies in der Igelschlatter Gemarkung Lb Berein No 33 sof. Sägermättli die Auf  und Abfahrt über die zur Säge gehörigen Wies Lb Berein No 40, sog Untermatt zu fahren.

 

IV.

(gib es nicht mehr)

Paul Fechtig ist berechtigt mit der nötigen ein und Ausfahrt auf seinen Einfang Lb Berein No 80 von der Vizinalstraße aus über das Heufeld des Leodegar Fechtig zu fahren jedoch ohne Schaden.

 

V.

(gibt es nicht mehr)

Josef Albicker hat das Recht, mit der nötigen auf und Abfahrt auf sein Ackerfeld Lb Berein Nr. 62 außer den Gärten durch des Ferdinand Ebners Heufeld Lb Berein No 85 ohne Schaden durchzufahren.

 

VI.

Die Gutsbesitzer hinten im Falchen vom Markungsgrenzstein No 34 bis zum Stein No 49 am Feldweg haben dieselben einander an der Gemarkungsgrenze nach die Durchfahrt zu gestatten. Diejenigen die einander die Durchfahrt zu gestatten haben sind folgende, Leopold Matt Wirt, Michael Nägele von Seewangen, Gallus Nüßle Hafner, Leodegar Fechtig und Benedikt Brutschi.

 

 

 

 

Bann = Marken = Beschrieb

 

Es folgt nun ab Seite 152 bis 182 des Igelschlatter Bereins die Beschreibung der Gemarkung.

Im Wesentlichen ist dies:

 

1.        Zwischen Igelschlatt und Birkendorf die Schlücht

 von der Mündung des Seewanger Bächlis bis zur Mündung des Hirzenbrunnen Bächles.

 1 – 10 , 10 Marksteine

2.        Zwischen Igelschlatt und Mettenberg das Hirzenbrunnen Bächli

            von der Mündung bis Stein 28

            11- 28, 19 Marksteine

 

3.        Zwischen Igelschlatt und Seewangen+-

            (Vom Hirzenbrunnen bis zur Vizinalstraße Stein 53)

sind die Verhältnisse schwieriger, es werden dazu 51 Marksteine benötigt, bis man wieder bei der Mündung des Seewanger Bächlis am Ausgangspunkt angelangt ist.

29 – 53,  54 – 80

 

             Grenzstein zur Gemarkung Mettbg,               unbeschlagener Stein                Markstein oder Stein vom

               Seewangen gehörte dort dazu.                       auf der Grenze                           Acker?

 

grenzstein-5grenzstein-2grenzstein-8

 

              


              

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluß

 

            Nachdem nun dieser Berein samt der darauf genau gefertigten Original und Situations Plänen gefertigt wurden, durchging man die ganze Kartierung von Stück zu Stück auf das genaueste, verglich die Berein damit im speziellen und im ganzen Umfange durch alle Positionen hindurch, und da wir keinen Mangel fanden, sondern alles im richtigsten zustande vorgefunden haben, so versichern wir hiermit, dass wir auf alles durch diese Renovation nach unserer vollsten Zufriedenheit in ordnung gebrachte die möglichste Obsorge tragen wollen, welches alles wir Kraft unserer Eigenhändigen Unterschriften bestätigen

 

                        Stabhalter Fechtig                        T:        Friedrich Gras

            T:        Augustin Schnitzer                        T:         Simon Rogg

            T:        Gallus Nüßle                                   T:        Ferdinand Ebner

            T:        Benedikt Brutschis Handzug X    T:        Fr. Josef Wachter

            T:        Thomas Fechtig                             T:        Michael Nägele, Sw.

            T:        Paul Fechtig                                    T:        Konrad Gänswein, Sw.

            T:        Leopold Matt                                 T:        Simon Meyer, Sw.

            T:        Josef Albicker                                 T:        Berger Müller

            T:        Moritz Rudigier                              T:        Benedikt Gantert, Bkd

 

Es wird zugleich die obig anerkannte Richtigkeit, wie auch die eigenhändigen Unterschriften der Bürger hiermit bestätigt.

 

                                               Birkendorf, den 12 ten März 1847

                                               durch das Bürgermeisteramt

                       

            Stempel                                T:        Bürgermstr, Weiler

            Bürgermeisteramt

            Birkendorf

 

 

 

 

geometer schluss 1geometer schluss 2

 

 

Da nach den vorbezeichneten eigenhändigen Unterschriften der hiesigen Bewohner diese Berein, wie auch die darnach ebenfalls von mir gefertigten Kartierung als richtig anerkannt wurde, so wird diese Bereinigung und Kartierung

Einem Großherzoglich Wohllöblichen Bezirks=Amte zur Publikation und rechtskräftigen Bestätigung gehorsam übergeben.

 

                                               Igelschlatt, den 12ten März 1847

                                                           J.G.Müller

                                                           verpflichteter Geometer

 

Legalisiert,     Bonndorf, 13. März 1847       Großherz.Amt

 

karten-titel

 

 

[1] Renovator Müller schreibt vom „Berein“ mit ei, In Birkendorf schreibt man vom „Berain.“ mit ai


[2] Vizinalstraße = Ortsverbindungsweg, Nebenweg