36 Die Höfe Horben, Dobel Rombach

46.  D i e  H ö f e

 

A)  H o r b e n

 

Ursprünglich war der Hof zu Horben im Besitz der Herren von Roggenbach und zugleich ein Erblehen von Johann Wilhelm von Scharnachtal. Einige Zeit hatte auch das Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen Erbrecht auf ihn. Im Jahre 1482 kam er käuflich an die Herren von Lupfen.

 

In späteren Jahren entstanden zwei Höfe, genannt der vordere mit 331 Jucharten, Garten, Feld, Wiese und Wald und hatte hohe Abgaben zu leisten, und der hintere Hof umfasste 238 Jucharten, auch hier war die Abgabepflicht sehr groß.  Grenzstreitigkeiten zwischen Horben und Birkendorf wurden zugunsten der Horbener entschieden. St. Blasien erreicht die Oberhoheit über diese Höfe und später das Eigentumsrecht. 1806 wurden sie badisch. Im Jahre 1813 war Josef Nägele Pächter und bot der Domäne-Verwaltung in Bonndorf als Eigentümerin bei der neu zu beginnenden Pachtzeit jährlich zusammen:

18 Muth Kernen, 18 Muth Hafer, und 160 Gulden an klingender Münze.

 

In einer im Jahre 1815 aufgestellten Rechnung von Nägele wird vermerkt, dass er 32 Sack á 9 Viertel (Schaffhauser Maß) Vesen aussäe neben entsprechenden Roggen, Linsen, Leewath (Raps) und Kleesamen.

 

Dass auch der Befreiungskampf nicht spurlos vorüberging, zeigt eine aus dem Jahre 1813 stammende Forderung dieses Pächters vom hinteren Hofe an Großherz. Domäne-Verwaltung:

 

Vom 11. – 21. (Monat unleserlich) 10 volle Tage 34 Mann thut                172 fl.

Obige 10 Tage 28 Pferde doppelte Ration Hafer von dem Mayer (-Hof)

abgegeben 500 Rationen, thut                                                                     112 fl.

Für diese Pferde Heu abgegeben 403 Rationen                                          67 fl. 10 Kr

Stroh 280 Rationen                                                                                       14 fl.

Beim Abmarsch 20 Bundt Stroh                                                                   4 fl.

Der Verwaltung Bonndorf, geliefert 8 Ztr.                                                  24 fl.

Militärfuhrwerk 1 Pferd gestellt                                                                  4 fl.

Am 24. juny mit Österr. Husaren abgefahren und am 29. wieder

gekommen mit 3 Pferden                                                                            41 fl. 15 Kr

 

Wenn schon Horben unter der Einquartierung in den Befreiungskämpfen zu leiden hatte, wird wohl Birkendorf nicht verschont geblieben zu sein. Urkunden hierüber fehlen.

 

Im Jahre 1826 waltete der Bauer Pünderten auf dem Hof, Durch Mißjahre, allzuhohe Zins- und Zehntverpflichtungen kam er in große Schulden; ebenso gewaltige Schulden lasteten durch Kriege auf den Gemeinen, so ach auf Grafenhausen, dem die beiden Höfe steuerpflichtig waren. St. Blasien streckte der Gemeinde 7500 fl. vor und gegen Verzicht auf das Steuerrecht in Horben wurden 1700 fl. abgeschrieben.

 

Der Hofbesitzer musste auch jährlich einige Klafter Steinmauern (6) um die Güter ziehen, im Unterlassungsfall er für jedes fehlende Klafter in Strafe genommen wurde. Die Pflicht bestand 1816 noch.

 

Den großen Zehnt bezog St. Blasien, auf den kleinen hatte der Pfarrer von Bettmaringen Anrecht.

 

Der vordere Hof war ein Schupflehenhof oder Fallgut und hatte z.B. 1771 an gnäd. Herrschaft zu entrichten:

28 Muth Kernen, 13 Malter Hafer, 563 fl. 30 Kr. an Geldzins.

 

Ab 1750 wurde der Hof von Hans Martin Nägele, von Boll stammend, bestellt. Im Jahre 1766 (Juli) wurde auf Antrag des Nägele , Mayer (-Landwirt) „erlaubet“, die in der Herrschaft Stühlingen gesammelte Asche auf seinem Hof sieden zu dürfen gegen eine Recognition von 5 Gulden.

 

Nägele hatte, wie seine zwei Bittschriften aus den Jahren 1750 und 1754 besagen, zu sehr unter schlechten Ernteverhältnissen zu leiden, so dass ein fortkommen unter den damals bestehenden zehnt- und Zinsverhältnissen kaum mehr möglich und somit die Ernährung der Familie gefährdet war. Einige Nachsicht bezüglich der Abgabenpflicht wurde doch von Seiten der gnäd. Herrschaft geübt. –

 

Nach Beschluss des Seekreis-Direktoriums Konstanz wurde 1823 dargelegt:

 

In Anbetracht, dass einem Hof weder die Rechte noch die Verbindlichkeiten einer Gemeinde zugeschrieben werden können, auch gedachter Hof zu Horben in polizeilicher Hinsicht der Gemeinde Birkendorf zugewiesen ist, wird nach amtlicher Erkenntnis vom 22. April 1823 dem ehemaligen Schupflehenbauer Adam Nägele mit Frau und Kinder Heimatrecht in der Gemeinde Birkendorf zugesprochen, der der Hof zugeteilt ist. –

 

Heute besteht Unterhorben aus einem landwirtschaftlichen Anwesen, das in Staatsbesitz ist und die zwei Familie ihr Auskommen größtenteils in Verrichtung von Forstarbeiten finden. Über dem Türeingang liegt ein prismenförmiger Stein mit der Jahreszahl 1587 und darunter befindet sich auf einem Querbalken die Zahl 1783.

 

Ein herrschaftliches Jägerhaus mit Garten stand noch 1812 etwa 100 . 150 m nordöstlich des heute dort befindlichen Hofes, worin die Petersche Witwe mit 4 Kindern wohnte. Das Jägerhaus wurde 1813 um 550 Gulden an Alois Nüßle, Hafner von Grafenhausen verkauft und vor Jahren ist man durch Zufall beim Graben auf die Fundamentreste dieses Haues gestoßen. Im Jahre 1829 kaufte Alois Nüßle die Ziegelhütte in Horben.

 

Bernhard Köpfer, angeblich Bergmann aus Bettmaringen, bot sich 1837 der Domänenverwaltung Bonndorf an, auf dem herrschaftlichen Gute in Horben ein Steinkohlenlager ausfindig zu machen gegen Übernahme der Schürfkosten durch die Herrschaft und eines Vorschusses. Doch die Domänenverwaltung zeigte keine Lust zur Unterstützung des Vorhabens, da sie sich keinen Erfolg versprach. Ob ein Schürfungsversuch unternommen wurde, oder ob es sich hier um eine bösartige Täuschung um des Geldes willen handelte, konnte aus vorliegenden Akten nicht ersehen werden.

 

horben-dobel karte

 

 

 

B)            D o b e l (Tobel)

 

Der Name lautet alhochdeutsch „Dobal“, mittelhochdeutsch „tobel“ – Schlucht und ist nur bei den Alemannen und Bajuwaren verbreitet.. Wahrscheinlich ist er welscher Herkunft, da er im Trientischen „tovo“ – Bergrinne oder Holzrutsche bedeutet.

 

Dobel gehörte einst zur reichsunmittelbaren Grafschaft Bonndorf, war bis 1803 sanktblasisch und kam im selbugen jahre an das deutsche Großpriorat des Malteser Ordens, 1805 an Württemberg und wurde 1806 badisch (nach A. Krieger).

 

Die Güter erstreckten sich ehemals auf die Gemarkungen von Horben, Rombach und Rohrhof. Die letzten zwei Höfe bestehen nicht mehr. Erlenbachmühle und Erlenbachsäge zählten zu Horben. Der einst bestandene Streit des Müllers Lorenz Schmidle, „aufm Tobele contra Müller von Wittlekofen“ wurde zu Ungunsten des ersten entschieden. Der Dobelmüller beklagte sich bitter, dass er musste die Mühle übernehmen, dazu noch drei seiner Geschwister und muss die Stiefmutter miternähren und kleiden, somit seine Mühle in Stillstand komme, weil sein Konkurrent von Wittlekofen ihm bald die gesamte Kundschaft wegnehme durch Abholung der Mahlfrucht bei den Bauern und wieder Zubringen des Mehls zu denselben.

Eine allgemeine Klage geht von den Müllern im Amt Bonndorf 1646 aus, dahingehend, dass die Untertanen außerhalb der Herrschaften zur Mühlen fahren. Bescheid: „Die Müller sollen die Leute halten wie recht ist; Meß (Maß) werden visitiert, keiner soll dem anderen eingriff thun.

 

Schloss und Beamte sind nicht an eine Mühle gezwungen, bei fürstellender Klag wird remidiert.“ (abgeholfen)

 

Ein Rescript aus dem Jahre 1679 wendet sich an den Müller:

“So sie das Getreide wohlfeil einkaufen und Mehl an Bedürftige Untertanen teuer abgeben, setzen sie sich strenger Ahndung aus. Der Mahlkauf wird in Hinkunft taxiert und hierbei die Schaffhauser Taxe als maßgebend angesehen.“ - -

 

Heute besteht diese Mühle nicht mehr; nur eine, dem Staat gehörende Säge, sowie ein Hof mit kleiner Landwirtschaft, dessen Besitzer auf der Säge seinen Hauptverdienst findet, beleben das Erlenbachtal, das beim idyllisch gelegenen Forsthaus in das Steinatal mündet.

 

 

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C)  Das Hofgut R o m b a c h

 

Vom Hofgut Rombach, einst zu Birkendorf gehörend, bezog die Pfarrei Schwaningen bis zum Jahre 1831 den großen und kleinen Zehnten. Von diesem Jahre an schied das Gut aus dieser Pfarrei aus und wurde in jene von Bonndorf mit dem ganzen pfarrlichen Ertrag an Zehnten und Stolgebühren eingepfarrt.

 

Die Größe des Ackerfeldes von diesem Gut betrug im Jahre 1845 etwas über 14 Morgen; das Gesamtareal 31 ½ Jucharten, war aber, wie s.Zt. vermerkt wurde, sehr dem Wechsel unterworfen. Für ständig angebaut kamen noch 7 ½  Jucharten in Frage, das übrige fand Verwendung als Wiese oder Weidefeld. Die erzeugten Früchte des Gutes wurden als mittlere Marktware damals bezeichnet. Die geringen Erträge wurden damit entschuldigt (1847), dass schon über 40 Jahre keine Gebäude mehr stehen und die Felder immer nur von Birkendorfer und Grafenhauser Bürgern gepachtet und bestellt, aber nie gedüngt wurden.

 

Über die Zehntablösung entspann sich ein langer Schriftwechsel zwischen dem Kath. Oberkirchenrat, Karlsruhe und der Domänen-Kammer, Abt. Zehnt-Sektion, Karlsruhe, bis man sich endlich auf 392 Gulden einigte.

 

Heute ist das gesamte ehemalige Gut mit Wald bepflanzt und in Staatl. Besitz.