35 Igelschlatt

44.    I g e l s c h l a t t

 

Igelschlatt, auf der rechten Seite der Schlücht liegend, gehörte mit den Höfen Seewangen  einst nach Ottmarsheim (Elsaß). Warum und wie das geschah, konnte bis jetzt nicht ermittelt werden.

 

In alten Urkunden wurde es Igelsnait genannt z.B. 1498 und schon 1285; es bedeutet so viel als niedergeschlagener Wald des Igilo. „Slat“ ist das Schlatt und bedeutet ebenso Wiesenland.

 

Die Advokatie besaß Graf Mangold von Nellenburg, der sie 1285 dem Kloster Allerheiligen (Schaffh.) abtrat. In der Urkunde heißt die Stelle:

ich grave Manegolt von Nellenburch han versetzet minen herrn dem abbete von Schafhusen und sinem gotteshuse und hern Peter von Munrkingen ainen ritter die Vogtei ze Grafenhuse bai diu über das closter und über die stat und awas der zu höret und die vogtei über das gut ze Fulenvirat und ze Wizen die ze sant Blasiun höret, und die vogtaie ze Seewangen und ze Igelsnait, die ze Othmarsheim hörnt und zu min voget lüte, die an die kilch un ze lushain härent, die min aigen sint.

(nach topoggrph. Wörterbuch von A. Krieger)

 

In der Folge kam auch dieser Ort an die Edlen von Roth und 1363 durch Anna, Gemahlin des Freiherrn von Roth an die Ritter von Grießheim und Erzingen und wurde vom Stifte

St. Blasien gekauft. (1478)

Die Kapelle wurde von Maria Fechtig „Wittib“ von Birkendorf 1769 gestiftet. In einem Reskript an das Oberamt Bonndorf von Hochherrschaftlichen Gnaden zu St. Blasien vom

23. Januar 1769 heißt es:

„Die Concession, eine Kapelle zu Igelschlatt errichten zu dürfen, wurde angeordnet, dass die Einwohnerschaft des kleinen Örtlins nicht mehr ihr gemeinsames Gebet zu gewissen Zeiten unter freiem Himmel verrichten braucht, dass die Kapelle aber nicht anderst als zur Abbetung des Rosenkranzes eingerichtet und hergestellt werden darf, allweither andacht aber verbotten seyn sollen, nach solch unserm gdste. befehl.“

 

Das Schreiben zur Baugenehmigung an die Erbauerin vom 23. Januar 1789 lautet:

 

Von Gottes Gnaden

Wir Martinus II. des heil. Röm. Rechs-Fürst und abt des Fürstl. Reichs-Stift St. Blasien auf dem Schwarzwald, Herr deren Reichs- und Vorder-Oesterr. Herrschaften Bonndorf, Stauffen und Kirchhofen, auch Gurtweil und Oberried ZC. Sr. Röm.zu Hungarn und Böheim Königl. Apostol. Majestät ZC Erb- Erz. Hof = Kaplan in denen Vorder-Oesterr. Landen, wie euch eines daselbstigen Löblichen Prälaten-Standes-Präsident Z.C.

 

 

Lieber Getreuer!

Der Maria Fechtin, Wittib zu Bürkendorf Gesinnung wollen wir eine kleine Kapelle in Igelschlatt aufbauen zu lassen gleichwohlen, und in soweith willfahren, dasselbe nicht anderst, als allein zu Abbetung eines Rosenkranzes eingerichtet, und hergestellt werde, allweitere andachten aber Verbotten syn sollen nach solch unserm Gnädigste. befehl ihr Euch gehorsambst zu achten wissen werdet.

 

Wir verbleiben Euch mit Fürstl. Hulden beygethan.

 

St. Blasien, den 23. Januar 1769

gez. Martin.

 

 

Johann Fesenmeyer gab den Platz für den Bau. Kirchlich gehörte der Ort zur Pfarrei Riedern a.W., seit 1908 zur Pfarrei Birkendorf, auch politisch seit 1935.

 

Der kleine Ort hatte 1953 nur 13 Häuser. Bis 1935 hatte es eine eigene Stabhalterei. In trockenen Jahren herrschte hier oft großer Wassermangel, doch besteht Aussicht auf den Bau einer Wasserleitung. Die Bewohner treiben Landwirtschaft, arbeiten nebenher teils als Holzarbeiter im Walde, teils auf der Braun’schen Säge.

 

Von Hochfürstl. Gnaden wird im Jahre 1780 berichtet, dass die Mühle anno 1615 „nicht gebannet gewesen sey“ und 1775 wird von St. Blasien aus erwähnt, dass durch Nachschlagung in den Archivakten festgestellt werden kann, dass Kaufbriefe schon 1598 und später schweigen von solchem Zwang.

 

 

Ablösung der Beholzungsrechte.

 

Aus zerstreuten Notizen und weiteren schriftlichen Andeutungen in den Archivalien ergibt sich folgendes für das Beholzungsecht:

 

Die ehemalige Vogtei Birkendorf bildete mit den beiden Weilern Hürrlingen und Igelschlatt von alters her einen Komplex und die Verhältnisse waren in allen drei Orten ungefähr lange Zeit die gleichen, so auch in Beziehung auf Waldungen und Beholzungsrecht, wahrscheinlich als Erkenntlichkeit für ihre Frondienste. Es konnte jede Familie für ihre Not genügend Brenn- und Bauholz gegen eine geringe Stocklosung holen. Da aber nun bei dieser Benutzung die Waldung allmählich stark geschwächt oder gar verwüstet wurde, sah sich die Herrschaft genötigt, diese Freiheit der Untertanen nach und nach immer mehr zu beschränken. Bis um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts erhielt jede Familie vier Klafter Brennholz gegen zwölf Kreuzer Stocklosung für das Klafter, wurde aber 1780 und später auf 28 Kr. und dann auf 34 Kr. erhöht. Das Recht auf Bauholzbezug in bisher bezogener Art fiel weg, desgl. schrumpfte die Beholzungsberechtigung auf ein Gabholz von zwei Klafter jährlich für die Familie zusammen.

 

In der Urkunde über die Kaufhandlung, wodurch im Jahre 1612 die Vogtei Birkendorf mit Hürrlingen und Igelschlatt von dem Landgrafen zu Stühlingen, Graf Max von Pappenheim, an das Stift St. Blasien überging, ist von einer Holzberechtigung der Untertanen nichts erwähnt, auch in den wenigen Archivalien über Igelschlatt findet sich darüber nichts vor. Dass aber die Igelschlatter das Gabholz erhalten haben, wie die Birkendorfer und Hürrlinger, über deren Berechtigung die vor vorhandenen Schriften keinen Zweifel lassen, dafür spricht ihr ursprünglich enger Zusammenhang mit der Vogtei Birkendorf und Eintrag im alten sanktblasischen Archiv-Repertorium, Fol. 372: „Igelschlatt, Forestalia , Bittschriften der Untertanen um die Minderung der Holzpreise.“

 

Ein Jahrzehntelanger Streit der Igelschlatter Bürger, die ihr Recht auf Beholzung mit der Zeit verloren hatten, entbrannte 1858 mit Großh. Direktion der Forste, Berg- und Hüttenwerke und einschlägiger Behörden, um schließlich wieder das alte Recht zurückzuerhalten, doch da sich über frühere zugestandene Rechte keine Urkundenvorfanden und auch kein weiterer Nachweis über bestandenes Holzungsrecht erbracht werden konnte, so dass 1825 die angebliche Beholzung noch bestand, wie die Bittsteller behaupteten, wurde das angesprochene recht nach Einsicht sämtlicher diesbezüglicher Akten dem Igelschlatter Verwaltungsrat als Kläger aberkannt (lt. Beschluss vom 3. Februar 1863) mit dem Vermerk, dass, wenn schon die Einwohner von Igelschlatt Holz um den verminderten Preis erhielten unter St. Blasischer Herrschaft, es auf dem Wege der Gnade geschah. –

 

Eine Beschwerdeschrift an höchste Stelle der Igelschlatter Bürger, um wieder in den Gebuss der Beholzungsrechte zu kommen, lautet vom 20. Dezember 1862:

 

Aller durchlauchtigster Großherzog!
Gnädigster Fürst und Herr!

Im Vertrauen auf die Höchste Landesväterliche Huld und Gnade, mit welcher Eure Königliche Hoheit die Herzen aller Ihrer Untertanen beglücken, nahen wir uns dem Throne, um Allerhöchst derselben eine unterthänige Bitte zu Füßen zu legen.

 

Unser Nebenort Igelschlatt im Seekreis dem Amte Bonndorf und der politischen Gemeinde Birkendorf zugeteilt, gehörte früher nach geschichtlichem Ausweis und der noch vorhandenen öffentlichen Urkunden zur Grafschaft von Pappenheim bis zum Jahre 1612. Diese verkaufte er sodann mit allen Rechten und Gerechtigkeiten an die ehemalige Klosterherrschaft St. Blasien und erst von da gingen wir an die Gnädigster Herrschaft Baden über.

 

Unter allem diesen Herrschaften standen wir im Genuss eines Beholzungsrechts und zwar an Bau- Nutz- und Brennholz gegen Bezahlung einer Stammlosung von 24 Kreuzer per Klafter. Das Holz wurde aus den herrschaftlichen Waldungen Berihalden, Rattenhalden und Rombach verabreicht und bezogen und zwar bis zum Jahre 1825, wo die Großh. Forstinspektion Theningen [Thiengen??] die Holzanweisung für ferner nicht mehr leistete oder an so hohe Gegenleistungen knüpfte, dass der Bezug jetzt nicht mehr möglich war, und weil unsere damalige Bürgerschaft glaubte, man sei ihr die Holzabgabe unter dem alten verbrieften Rechte zu 24 Kr. Stammlosung vom Klafter schuldig.

 

Die Berihalden, in welcher wir also auch holzberechtigt waren, wurden in der Folge dann von unserer gnädigsten Landesherrschaft Baden an die Gemeinde Grafenhausen, in deren Gemarkung sie liegt, abgetreten, ob mit oder ohne unsere Beholzungsansprüche, können wir nicht sagen.

 

Mit dem Übergang unseres Ortes von einer Herrschaft zur anderen war auch unser obenerwähntes Beholzungsrecht verbunden und wurde auch von jeder derselben ungesschmälert durch die jährlichen Abgaben geachtet bis zum Jahre 1825.

 

Zeugen dieser Holzabgaben sind jetzt noch am Leben und zwar:

 

1.         Johann Nägele, Schneider, jetzt Schwaningen, dem im Jahre 1812 das Haus in Igelschlatt abbrannte und zum Wiederaufbau vierzig Stämme vom allergrößten Holz, wie er jetzt noch Gnädigster Herrschaft nachrühmt, von Hochderselben angewiesen erhielt.

 

2          Leodegar Fechtig in Igelschlatt, der im Jahre 1925 das letzemal noch das Berechtigungsholz in Rombach holte.

 

3.         Anton Bernauer in Birkendorf, welcher namens seines Vaters, der herrschaftliche Oberjäger Bernauer in Grafenhausen, uns dieses Beholzungsrecht noch anwies und anschlug.

 

Wir haben, der Gefahr des Verlustes eines wesentlichen Beweismittels, welche den Tod der in hohem Alter stehenden und leibesgebrechlichen Zeugen zur Folge gehabt hätte, zu entgehen, die eidliche Abhörung der zwei letztgenannten Zeugen zum ewigen Gedächtnisse bei Großh. Amtsgericht begehrt was am 13. April v. Js stattfand.

 

Der wesentliche Inhalt des Zeugenverhörs lautet so:

 

Es ist wahr, dass jeder Bürger von Igelschlatt von jeher und bis zum Jahre 1825 aus den herrschaftlichen Waldungen, und zwar namentlich der Distrikte Berihalden, Rattenhalden und Rombach jährlich 3-4, einige aber auch 8 – 10 Klafter Brennholz zum eigenen Bedarf gegen eine Stammlosung von 20 – 24 – 26 Kreuzer bezogen haben, und dass der Zeuge Bernauer bei der Anweisung und Anschlagung dieses Holzes durch seinen Vater jeweils zugegen war.

Unser Berain, worin dieses Beholzungsrecht vorgemerkt war, ist beim Brande des hauses unserer ehemaligen Geschworenen mitverbrannt, daher sind wir ganz ohne schriftliche Beweismittel. Zur Erlangung dieser Mittel haben wir im August 1861 und Juli 1862 Bevollmächtigte an das Großherz. Landesarchiv nach Karlsruhe zur Einsicht der betreffenden Archivalien abgeschickt. Aus der Äußerung eines Archivbeamten und aus den vorliegenden Dokumenten geht wieder alles deutlich hervor, was aus obigem zeugenverhör hervorgeht.

 

Unsere Gemeinde zählt gegenwärtig 14 Bürger, hat keine Scholle Erde als Gemeinde-Eigentum anzusprechen und auch sonst kein Gemeindevermögen und da auch nur etliche von uns Privatwald besitzen, so müssen alle andern ihren Bolzbedarf jährlich um immer teurer werdende Preise kaufen, während wir bei unserm geringen Vermögens- und Gewerbekräften schon mit der Erschwingung unseres notdürftigen Lebensunterhaltes der öffentlichen und Gemeindeabgaben bedeutend zu kämpfen haben. Ist es also die eigentliche Not in unserer kleinen Ortsgemeinde, welche uns antreibt, wieder ein altes Recht zur Geltung zu bringen, so ist es auf der anderen Seite auch unser unbegrenztes Vertrauen in die Gerechtigkeit und Weisheit unseres allergnädigsten Fürsten und Herrn, welche uns zu Hoffen berechtigt, dass in Berücksichtigung unserer großen Dürftigkeit und unseres altverbrieften rechtes zugleich uns das letztere aus allerhöchst freier Entschließung allergnädigst wieder werde, wie vor altem, zu Theil werde.

 

In der freudigen  Zuversicht der huldreichen Gewährung unserer unterthänigen Bitte, sind wir in tiefer Ehrfurcht verharrend.

 

                                                                       Euer königlichen Hoheit

                                                                       aller unterthänigste Bürgerschaft

Igelschlatt, am 20. Dezember 1862

 

            Moritz Rudigier                                 Gottfried Krieger

            Leo Nüßle                                           Theodor Matt

            Thomas Fechtig                                 Leopold Matt

            Augustin Schnitzer                             Ludwig Fechtig

            Josef Wachter

 

                                   Der Verwaltungsrat

 

            Stabhalter Rudigier

            Gottfried Krieger

            Benedikt Fechtig

 

 

Das Verhältnis der Igelschlatter zu Birkendorf war vor mehr als hundert Jahren ein sehr gespanntes, was aus dem Inhalt vorliegender Berichte zu sehen ist:

 

Der herrschaftliche Geschworene von Igelschlatt übergibt dem Oberamt Bonndorf eine Beschwerdeschrift (24. April 1824) in der die Bürger Igelschlatts die Forderung erheben, von der Gemeinde Birkendorf gänzlich getrennt zu werden und somit eine eigene Gemeinde bilden zu dürfen, da die Igelschlatter von Birkendorf zu allen Gemeindelasten beigezogen werden, ohne aber an den Gemeindenutzen irgendwelchen Anteil zu haben und weil überdies Igelschlatt nach Riedern pfarrgehörig und hinsichtlich der Schule nach dem Ort Seewangen zugeteilt ist und hat hier zu den Kosten beizutragen.

 

Ferner wird in einer zweiten Beschwerdeschrift der Igelschlatter Bürger u.a. vermerkt, dass Birkendorf einige hundert Jauchert Allmendfeld und Wald besitzt und zur Vermessung und Vermarkung dieser Stücke, sowie für Bezahlung des Försters oder Jägers verschiedene Kosten entstehen für die Gemeindekasse, und die Bewohner Igelschlatts jedoch nicht das geringste Recht auf Feld, Weide oder Holz haben. Bei evtl. Versteigerung wird kein Steigerungsgebot von Igelschlattern angenommen.

 

Große Uneinigkeit bestehe unter den Birkendorfern selbst, was wieder Gemeinkosten verursacht, für die auch Igelschlatt beitragen muss, überhaupt hätten die Igelschlatter den Birkendorfern für jede gewöhnliche und außergewöhnliche Ausgabe beizutragen. Die so beschwerlichen gemeindelasten und bedrückenden Zahlungsumstände bringe die Igelschlatter gänzlich dazu, sich von Birkendorf abzusondern und eine eigene Gemeinde zu bilden, weil Igelschlatt auch in Birkendorf keine bürgerliche Gerechtsame habe, sondern nur als Zahlbürger angenommen wurde. Vor allem dränge Igelschlatt dahin, dass es in der Beholzung aus dem Gemeindewald Birkendorf gleichgestellt werde.

                        gez.     Geschworener Fechtig

                                               Paul Fechtig

                                               Johannes Nägele

 

In der Gegenschrift vom 31. Mai 1824 erklären die versammelten Bürger von Birkendorf, dass kein Nutzen oder Vorteil durch die Zuteilung bzw. Zugehörigkeit Igelschlatts zu Birkendorf bestehe und bitten sobald wie möglich die Trennung zu befördern; auch die drei herrschaftlichen Höfe Rombach, Horben und Tobel mögen abgetrennt werden, da sie wie Igelschlatt von Kirche und Schule schon abgesondert sind.

 

Wunsch und Beschwerde der Igelschlatter gehen vorzüglich darauf hinaus, Anteil zu haben am Gemeindewald und am Allmendfeld. Sie , die Igelschlatter, brauchten nicht mit Lügen umzugehen, wie aus den Berichten zu ersehen sei, dass z.B. durch uneinige Bürger große Prozesskosten entstehen oder von den Igelschlatter Höfen Beiträge zur Schule und Kirche zu leisten wären, und was Jäger oder Förstersache betrifft, wird dessen Auslage aus der Birkendorfer Gemeindekasse vergütet. Man möge also Igelschlatt ganz aus der Vogtei abtrennen.

                               gez. Albrecht, Vogt;       Beck, Geschworener;   Johann Wieser

Den Graszehnten zu Igelschlatt bezog Obrist-Leutnant Landerer, Schaffhausen, ferner bezog er noch diesen Zehnten von Riedern, Buggenried, Mettenberg mit Kaßlet, Rötenberg, Rippoldsried und Seewangen.

 

Abgelöst wurde dieser Zehnt zu Igelschlatt im Jahre 1854 mit 598 fl. 50 Kr.  der Staatszuschuss betrug 250 fl 20 Kr.

 

 

 

 

 

 

45.  Die drei Kapellen von Seewangen, Dürrenbühl und Buggenried.

 

In der weiteren Umgegend von Birkendorf wurde früher Erz gegraben. Drei Bergknappen, Petrus, Cyriakus und Gallus machten eist ein Gelöbnis, drei Kapellen zu bauen, wenn sie viel Erz fänden. Das Glück war ihnen hold, und die drei erfüllten ihr Gelübde, wodurch die drei Kapellen in Seewangen, Bürrenbühl und Buggenried entstanden. Ihre Schhutzpatrone sind Petrus in Seewangen, Cyriakus in Dürrenbühl und Gallus in Buggenried.

 

Henglein schreibt in „Erz- und Minerallagestätten des Schwarzwaldes“, dass in Birkendorf einstens sich die Grubenfelder „Bergmannstrost und Schlägel und Eisen“ befunden haben. Aus den Pingen und Halden zu schließen, scheinen die Alten einen umfangreichen Abbau des silberhaltigen Bleiglanzes betrieben zu haben.

 

Im Jahre 1352 soll St. Blasien allein über 45 Poch. und Schmelzhütten verfügt haben. Über die Mineralien ist wenig bekannt.

 

Von den erwähnten Gruben sind heute da und dort Spuren zu erkennen und verraten die Tätigkeit von einstiger bergmanBsarbeit. In vermoosten Gesteinsbrocken finden sich heute noch zahlreiche Einschlüsse von Bleiglanz ein alter eingestürzter Gang ist z.B. noch unterhalb der Tannenmühle; auch tiefe Einsenkungen beim „Holzhüsle“ mögen Spuren aus dieser Bergmannszeit sein.