31 Kulturelles aus der Zeit des großen Waidganges

 

34. Kulturelles aus der Zeit des großen Waidganges

 

Copia Memoriales an S. Hochfürstl. Gnaden Martin II. Fürsten und Abten zu St. Blasien von denen gesamten Bauern zu Bürchendorf

 

Ein mehrseitiges Schriftstück wurde im Jahre 1790 von der gesamten Bauernschaft Birkendorfs als Eingabe an Hochfürstl. Gnaden Abt Martin II. zu St. Blasien gerichtet und darin kundgetan, dass der Waidgang sehr zerstreut liegt, infolgedessen zur Erhaltung des Zuchtviehs die Ross- und Stierbuben den ganzen Tag über, außer der Mittagszeit, im Felde verweilen müssen. Sie erhalten wenig Gelegenheit, den Gottesdienst und die Schule zu besuchen, die christliche Lehre anzuhören, an welchen Orten sie doch die ersten Grundsätze von Religion, die Tugenden der Eingezogenheit und Rechtschaffenheit erlernen sollten, nunmehr sie aber roh, ungeschliffen und ungebildet bleiben und ohne alle Sitten und Zeichen des Anstandes eines kath. Christen dahinleben müssen. Um ihnen die Sonn- und Feiertagspflicht,  wie durch Anordnung vom 27. Februar 1782 verlangt wird, möglich zu machen, werden Hochfürstl. Gnaden gebeten 15 Thauen herrschaftliche Allmende in dem großen Weiher und Langenstein als Erblehen zu verleihen,  um den den nämlichen Bestandszins anderswo abzutreten. Dieses Weidfeld wird sodann mit einem lebenden Hag umgeben, wodurch das Weidvieh gemeinsam weiden kann. Das Hüten der Tiere könnte somit durch einen Hirten besorgt werden und die  übrigen sieben oder acht Hirtenbuben dem Gottesdienst beiwohnen, in die Kinder- und Christenlehre, sowie die Sonn- und Feiertagsschule gehen.

 

Diese Bitte der Bauern bzw. des damaligen Vogts Donat Isele wurde insofern gewährt, als genannte Allmendwiesen im großen Weiher nicht als Erblehen, wie gewünscht, sondern nur auf mehrere Jahre verliehen wurden gegen einem noch später festzulegenden Bestandszins und einer Verpflichtung, das Stück mit einem grünen Hag zu umgeben als Schutz für die Waldungen.