21 Von alten Maßen, alten und neuen Preisen
24. Von alten Maßen, - alten und neuen Preisen
Im vorstehenden wurden vielfach heute uns unbekannte Maße genannt und zur Erläuterung diene folgendes:
a) Flächenmaße:
Hier bediente man sich des großen Nürnberger Schuhes;
1 Jauchert oder Juchet zählte 40.000 Quadratschuhe oder 400 Ruten zu je 10 Schuhe Länge und Breite [=36000 m2]
1 Schuh etwa 30 cm
1 Hube = 40 Jucharten
1 Schuposse = 10-15 Jucharten
1 Rute = 3,00 M (10 Schuh)
1 Elle = 2 Fuß (60 cm)
b) Hohlmaße:
Die Maße waren nicht in allen Ländern gleich und gültig; manche sind im Volke noch erhalten, z.T. auch in Vergessenheit geraten.
Ein Saatmaß ist das Muth oder Mutt, hat 6 Sester zu je 15 Liter also 90 Liter
Malter kommt von Mahlung, d.h. was auf einmal zum Mahlen an Getreide gegeben wurde.
Bei einer guten Ernte rechnet man von 100 Garben 6 Muth, bei einer mittleren 4 Muth
1 Fuder = 1080 Liter
1 Ohm = 150 Liter
1 Saum = 150 Liter 8in der Schweiz auch)
1 Maß = 4 Schoppen
1 Schoppen = 3/8 Liter
1 Eimer 50 Liter
Nicht überall waren die Maße einheitlich, wie wir entnehmen können aus der Geschichte des Oberrheins aus dem Jahre 1862 Bd XIV. von Mone. [Zeitschrift]
Was die Fruchtmaße betrifft, so ist es an vielen Orten das Klostermaß (mensura claustralis) verstanden, wo die Früchte nach Vierzeln (viernzel, viertzel, verencella) gemessen wurden. Das Kloster- und Rittermaß war nämlich doppelt so groß als das Bürgermaß; in jenem rechnete man nach Vierzeln in diesem nach Maltern.
Die Viernzel waren zwei Malter oder vier Muth oder sechzehn Sester (sextarii). Im 13. Jh. nannten die Geistlichen den Mutt auch Schömpimi (schöpminum), der vier Sester enthielt. Wenn man daher die Summen nach Maltern zählt, so muss die Zahl der Viernzel halbiert werden
c) Geldwerte.
Nach dem Bauernkrieg waren:
1 Kreuzer = rund 3 Pfennig
60 Kreuzer = 1 Gulden (fl.)
1 Gulden = 1,71 M (fl. = Florentiner von Florenz)
1 Pfundheller = 40 Kreuzer (Kr.)
1 Batzen = 4 Kr. = 12 Pfennig
1 Groschen = 3 Kr.
1 Louisdor= etwa 20 M ( i. Jahre 1775)
1 Schilling= 2 Kreuzer
6 Heller = 1 Kreuzer
1 Pfund Heller = 20 Schilling
1 Taler = 2 Gulden und 24 Kreuzer
1 Carolin = 11 fl.
d) Von den Preisen (einst und heute)
Im Jahre 1760 kosteten:
1 Malter Hafer = 2 Gulden
1 Malter Weizen = 5-6 Gulden
1 Maß Erbsen oder Linsen = 4 Schoppen = 4 Kr.
1 Eimer Wein (50 l) = 2 fl. 30 Kr.
1 Maß Bier (einfaches) = 6 Kr.
1 Klafter Holz (4 Ster) = 3 fl.
Die Preise richteten sich früher bei Weizen, Roggen, Hafer und Vesen [Dinkel]meist nach dem Rheinheimer Markt, wohin die Händler, die in Birkendorf gekauften Früchte nach mehr als 5-stündiger Fahrzeit bringen ließen.
Der Fuhrlohn betrug bei dieser Entfernung für
1 Malter Kernen 20 Kr.
1 Malter Roggen 20 Kr.
1 Malter Vesen [Dinkel] 15 Kr.
1 Malter Gerste 16 Kr.
1 Malter Hafer 10 Kr.
Sämtliche Früchte von Birkendorf galten als Ware geringer Qualität als die mittlere Marktware von Rheinheim.
Im Jahre 1953 kosteten:
1 kg Landbutter 5,60 DM
1 kg Molkereibutter 6 – 6,40 DM
1 kg Brot (schwarz) 0,65 DM
1 kg Brot (halbweiß) 0,70 DM
1 kg Brot (weiß) 0,80 DM
1 kg Kaffee 24 – 32 Mark
1 l Benzin 0,68 – 0,75 DM
1 l Bier 1,30 – 1,40 DM
1 l Milch (ab Stall) 0,32 – 0,33 DM
1 l gewöhnl. Tischwein (im Kaufladen) 2 - 3DM
100 kg Kartoffeln 15 – 17 DM
100 kg Roggen 42 DM
100 kg Roggenmehl 64 DM
100 kg Weizen 46 DM
100 kg Weizenmehl 80 DM
100 kg Hafer 38 DM
1 kg Reis 2 DM
1 l Salatöl 3 – 4 DM
1 kg Schweineschmalz 3 – 4 DM
100 kg Steinkohle 10,80 DM
100 kg Brikett 10 DM
1 kg Zucker 1,40 DM
1 Ster Tannenholz 12 – 16 DM
1 Ster Buchenholz 20 – 25 DM
1 l Obstschnaps 7 -78 DM
1 qm Bretter (Tanne) 3 – 5 DM
Die Arbeitslöhne betrugen 1932 für Arbeiter hier über 21 Jahre 50 Pfennig pro Stunde, 18 - 21 Jahre 53 Pfennig, 16 – 18 Jahre 44 Pfennig pro Stunde.
Arbeiterinnen verdienten durchschnittlich 40 Pfennig pro Stunde.
In den letzten Jahrzehnten des 19. Jh. waren die Preisverhältnisse an Löhnen folgende:
1. Die Handarbeitslehrerin Afra Keßler erhielt 1855/56 für ihren im Winter abgehaltenen Unterricht insgesamt 9 Gulden
2. Der Waldhüterlohn betrug 1856, im Jahr 90 Gulden
3. Zimmermeister Ebner von Birkendorf arbeitete pro Tag für 48 Kreuzer an der Brücke der Novicialstraße bei Igelschlatt.
4. Der Fuhrlohn wurde pro Klafter Holz 1 Gulden 12 Kr. berechnet
5. Der Feldhütergehalt im Sommerhalbjahr beträgt 10 Kr.
6. Bürger Josef Loth berichtet in seiner Rechnung vom 24. April 1856: Ich bin n Tag in den Wald geloffen als Hilfswaldhüter 40 Kreuzer.
7. Josef Kromer berechnet für das Graben und Herführen eines Sand 36 Kr.
8. Der Vicealknecht Josef Loth erhält für eine Strafanzeige 6 Kr. ausbezahlt.
9. Polizeidiener Matt erhält als Ausschellgebühr 12 Kr.
10. Johann Kromer fordert für das aufrichten und Abreißen der Marktstände 3 ½ Tage à 42 Kreuzer zus. 2 fl 27 Kr.
11. Unterm 31. Okt. 1856 wird von verschiedenen Bewohnern vermerkt, dass sie das Schulgeld ihrer Kinder in der Höhe von 4 – 20 Kreuzer wegen notorische Armut nicht bezahlen konnten.
12. Der Orgelspieler Hptl. Ganter erhält als Jahresgehalt 10 fl.
13. Das Kath. Oberkirchenamt verlangt für die am 29. August 1856 vorgenommene Schulvisitation 7 fl. 68 Kr.
15. Benedikt Kistler fordert für 1 ½ Tage Steinbrechen für die Friedhofsmauer pro Tag
53 Kr. zus. 1 fl. 18 Kr.
Wenn uns die Löhne heute mehr als Niedrig erscheinen, so muss besonders hierzu erwähnt werden, dass damals der Achtstundentag noch nicht eingeführt war, sondern man arbeitete von Tagesanbruch bis abends 6 oder 7 Uhr. –
Das Einkommen des Messners bestand in den 50er Jahren des 19. Jh. in Benutzung von zwei Jucharten zwei Vierling Ackerfeld, 30 Viertel Roggen und Hafer, 64 Garben und aus den Erträgnissen der Stolgebühren, was zusammen den Betrag von 60 – 70 fl. ausmachte.
Von den neun hiesigen Bauern hat jeder an dieser Leistung zum Mesnerdienst beizutragen:
1 Viertel Roggen = 1fl. 40 Kr.- à
1 Viertel Hafer = 51Kr.- à Auf Weihnachten zu entrichten
1 Laib Brot = 18 Kr.- à
Einrösslergeld = 20 Kr. hieß auch Weihnachtsbatzen
Oft herrschte monatelanger Stret wegen dieser Abgabe, namentlich, wenn ein Gut verkauft oder vergantet wurde.
Geroldshofstetten, Rippoldsried und Mettenberg hatten ebenfalls zum Mesnerdiensteinkommen beizutragen.
Über diese Mesnergebühr zu Birkendorf im Jahre 1774 wäre noch zu berichten: Ein jeder, der im Birkendorfer Bann Früchte baut, er sei Bürger, Hintersass, Bauer oder Thauner, gibt dem Mesner eine Garbe von der Gattung Früchte, die er gebauet hat. Auch ein jeder, der keinen Laib Brot gibt, gibt einen Batzen.
Wenn eine Hochzeit zu Birkendorf gehalten wird, an einem Werktag, gehöret dem Mesner die Hochzeits-Ürten (Hochzeitsmahl) oder wann der Mesner will, dafür das Geld. Wird eine Hochzeit an Sonn- oder Feiertagen gehalten, erhält er nichts als ein Nastüchle und ein Sträußle. Das Nastüchle und das Sträußle gehöret ihm auch nebst der Ürten [Rechnung, Zeche] bei Hochzeiten, die an Werktagen gehalten werden und er an die Mahlzeit gehet.
Wenn einer sich an einem andern Ort kopulieren lässt, und nachher sogleich zu Birkendorf sich niederlässt, gehöret dem Mesner die Hochzeits-Ürten.
Von jeder Kindstaufe gebühret dem Mesner ein Laib Brot, wenn ein Kind zum Taufen nach Grafenhausen hineingetragen wird.
Vom Versehen hat der Mesner nichts. Wenn ein Kind zu Birkendorf begraben wird, gebührt dem Mesner ein Laib Brot, wird aber ein Kommunikant in Birkendorf begraben, so hat er von dem Begräbnis 24 Kreuzer, nebst einem Laib Brot, einzuziehen.