07 Brunnengerechtigkeiten

8. Brunnengerechtigkeiten

 

Da Birkendorf sich auf einem ziemlich flachen Gelände ausdehnt, hatte es schon früher seine Wassersorgen (wie heute 1953). Auch St. Blasien regelte deshalb im hiesigen Orte durch ein sog. Brunnenrecht 1774 den Wasserverbrauch bzw. die Entnahme bei den im Dorfe befindlichen Schöpf- und Pumpbrunnen und „Brünnli“, damit jeder Dorfbewohner für Haushalt und Vieh sein nötiges Wasser bekommen konnte. Das Wasser wurde damals in den „Deucheln“ (Holzröhren – die eisernen Röhren kannte man wohl als Wasserleitungsröhren noch nicht) – zu den Wohnungen oder öffentlichen Brunnen geleitet. Zum Teil scheinen diese Quellen ziemlich weit vom Ort entfernt gewesen zu sein. So brauchte man von den Riedwiesen – (Inhaber damals Thoma Fechtig, Wirt) bis zum Wasserauslauf in einen Trog 191 Deucheln. Eine andere Leitung von der Bergwiese kommend – Besitzer der Wiese Klemens Amann, Wagner – benötigte 223 Deucheln. Die Wasserabnehmer haben auch für Instandsetzung und den Unterhalt der Leitung zu sorgen. Der Brunnenmacher arbeitet an den Brunnen und daher sollen ihm die Bauern, einer wie der andere, das Essen „im Kehr“ geben.  Auch sollten sie das benötigte Holz für Brunnen ohne Kosten anrechnen und herbeiführen. Selbst das Überwasser – der Ablauf der Brunnen und dessen Weiterleitung – war durch Verordnung geregelt.

 

Weitere ausgedehnte Wasserrechte und Pflichten bezüglich der Wiesenwässerung sind in dem Oberamts-Protokoll Bonndorf  vom 10. Sept, 1770 enthalten. Jeder Wiesenbesitzer hatte darnach in der Woche seinen bestimmten „Kehr“ d.h. rechtliche Tage, an denen er vom Wiesenbewässerungsrecht Gebrauch machen durfte. Manche, der ehemals so begehrten Quellen, sind heute eingetrocknet bzw. versiegt, andere durch Grenzregulierung oder Grundstücksveränderung gegenstandslos geworden. Wenn s. Zt. die Zahl der Schöpf und Pumpbrunnen und Brünnli nicht besonders groß war, so gegen 30, so reichte doch bei guter Ausnützung und Einteilung der Wasservorrat einigermaßen aus.

 

Die allgemeine Wasserversorgung besteht schon seit dem Jahr 1894. Da heute durch größeren Wasserverbrauch wie Badeeinrichtungen, Kurbetrieb, Autopflege Vermehrung der Landwirtschaft etc. der Wasservorrat kaum mehr ausreicht, sucht man nach neuen Quellen.

 

Die Gemeinde erhebt einen Wasserzins. Für den ersten Wasserhahn 6,- DM, für den zweiten und dritten Hahn je 3,- DM. Für die Landwirtschaft ist der sog. Stallhahn frei. Ein eingerichtetes Badezimmer wird mit einem Jahreszuschlag von 6,- DM bewertet.