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Historisches zum Rombachhof

Öbbis Historisches

Das Hofgut Rombach[1]

 

ZEHNT AN DIE PFARREI SCHWANINGEN

Vom Hofgut Rombach, einst zu Birkendorf gehörend, bezog die Pfarrei Schwaningen bis zum Jahre 1831 den großen und den kleinen Zehnt

 

 

  Großer Zehnt[2]

Kornzehnt, von allen  Getreidearten oder von bestimmten Fluren

WECHSEL ZUR PFARREI BONNDORF

Von diesemJahre an schied das Gut aus der Pfarrei aus und wurde in jene vonn Bonndorf mit dem ganzen pfarrlichen Ertrag an Zehnten und Stol-gebühren eingepfarrt.

 

 

  Kleiner Zehnt

 Abgabe von Gemüse  und Obst, überhaupt von  allen Garten- und Feld- und Baumfrüchten.

GRÖSSE DES HOFS

Die Größe des Ackerfeldes von diesem Gut betrug im Jahre 1845 etwas mehr als 45 Morgen, das Gesamtareal 32 ½ Juchar-ten. Ständig angebaut kamen 7 ½ Jucharten in Frage, das übrige fand Verwendung als Wiese oder Weidefeld.

 

  Flächenmaße

        1 Juchet =

        36 Ar =

        1 Morgen 

        (badisches Maß)

 

VERMUTLICHES ENDE DES BEWOHNTEN HOFES

 

Die Früchte des Gutes wurden als mittlere Marktware bezeichnet. Die geringen Erträge wurden damit entschuldigt (1847), daß schon über 40 Jahre keine Gebäude mehr standen und die Felder immer von Birkendorfer und Grafenhauser Bürgern gepachtet und bestellt, aber nie gedüngt wurden

 

ZEHNTABLÖ-SUNG

Über die Zehntablösung entspann sich ein langer Schriftwechsel zwischen dem Kath. Oberkirchenrat, Karlsruhe und der Domänen-Kammer, Abt. Zehnt-Sektion, Karlsruhe, bis man sich endlich auf 392 (oder 292) Gulden einigte.

 

 

Heute ist das gesamte ehemalige Gut mit Wald bepflanzt und in staatlichem Besitz.

 

 

 

 

 

 

Die Reichsgrafschaft Bonndorf

Der Birkendorfer Theil[3]

 

HOf ROMBACH

Den dritten Haupttheil der Herrschaft Bonndorf bildet der Birkendorfer Theil, der ein besonderes Gericht war. Dahin gehören der Ort mit Vogelsang, Igelschlatt, die Höfe Rombach und Rohr, welcher später zum Gerichte Grafenhausen gezogen wurde, das Dorf Hürrlingen und die hohe Obrigkeit über den Ort Buggenried samt Bulgenbach, soweit er diesseits der Metnach liegt, ......

 

BIRKENORF MIT ROMBACH

 

Der Marktflecken Birkendorf, nach älterer Schreibart Birctorf, Burchin= und Birchidorf genannt,, zeichnet sich vor den übrigen Orten durch seine Industrie aus und hält 2 Jahrmärkte. Die zusammengesetzte Gemeinde zählt mit Dobel, Rombach und dem Nebenorte Igelschlatt 96 Familien und 626 Einwohner.

 

 

 

Ganz vermessene Dinge

Aus dem Atlas derGemeinde[4]

 

 

 

FLÄCHE DER GEMARKUNG ROMBACH

 

 

Die Gemarkung Rombach be-stand aus sieben Grund-stücken

 

 5 6666 m2 Weizen

 

 129 0395 m2 Wald   

      --------------------------

 134 ha  70 a    61 m2

 

 

 rombachplan

 

VEREINIGUNG DER GEMARKUNGEN

Gemäß Erl. des Minister des Inneren vom 3. Okt 1927 Nr. 106395 wurden die Gemarkungen Horben, Rombach  und ein Teil der Gemarkung Roggenbach mit Birkendorf vereinigt.

 

 

 

 

 

 

 

Einer im Dorf weiß immer öbbis

Wa de Wilhelm Clesle g’sait hät[5]

 

BAD ROMBACH?

„Der Brunnen im Rombach, der vom Forstamt Bonndorf gefaßt wurde, ist ein Heilwasser. Er schwefelt, was man gut riechen kann.“

 

„Im Hirtenstall war früher eine Höhle, in der das Rombachwiibli lebte.“

 

„Der Platz der jetzigen Rombachhütte und der Platz gegenüber waren Kohlplätze. Im Boden kann man noch immer Holzkohlen finden.“

 

 

 

                                      

 

[1]Birkendorfer Chronik von Lehrer Hermann, Maschinenskript, S. 157

[2]Birkendorfer Chronik von Lehrer Hermann, Maschinenskript, S. 24

[3]Die ehemalige Sanktblasianische Reichsgrafschaft Bonndorf, Geschichtliche Beschreibung von Abert Kürzel, Pfarrer in Gündelwangen, 1861

[4]Atlas der Gemeinde Birkendorf beim Vermessungsamt Bonndorf

[5]Wilhelm Clesle wohnte in der Hohlgasse, stammte von der ehemaligen Ziegelei im Horben. Er war lange Jahre Waldarbeiter beim Forstamt Bonndorf.

 

 

 

 

 

 

Vertrag des letzten Pächters auf dem Rombachhof mit dem Kloster St. Blasien

 

 

Bestands - Contract

futzwischen

Löblichem Rentambt zu

Bonndorf ahn einem

sodann

Karl Nägele ahm anderen

Theyll:

yber

den feien herrschaftlichen Hof

Rombach, auf 3 Jahr lang

nachenand, alls von St. Georgi

„1752 bis widerumb dahin

„1755 Inclusive.

ddto St.Blasien den 20ten
Mai „1752[1]

 

W

ir zur hochfürstlichen St.Blasiens Kanzley Verordnete, Schatzkanzler und Hofräthe bekennen hiermit, daß der vom löblichen Rentambt zu Bonndorf ahn einem und Karl Nägele ahm anderen Theyl über den freien herrschaftlichen Hof Rombach dt0 Bonndorf den 21ten April 1751 projectierte Bestandscontract von Hochfürstlicher gnädigster Herrschaft gnädigst ratificieret und approbieret worden, wie Unterschiedliches hinach follgt.

 

 

1mo

W

irdet Ihme Bestands Meyer Karl Nägele der Hof zu Rombach auf 3 Jahre mit Georgi 1752 anfangend aund mit georgi 1755 sich wieder endend, ahn Haus, Scheuer undt Stallungen zu seiner Wohnung und dann die Güether zum vollkommenen Nutze ahn Wiesen und Äckern dergestalt übergeben, daß Er diesen Hof und gesambte Zugehörde in rechter bäuerlicher Ehre rathsam nutzen und messen solle, könne und möge, wie Er finden wird das zu Aufnahm und Erbesserung des Guethes und auch seinem eigenen Vortheil Er es ahm gedeylichsten zu sein erachtet.

 

2do

A

n dises Hofs Waldung hat er vor ein und allemahl keinen Anspruch, allermaßen sollcher hochfürstlicher gnädigster Herrschaft zu weitheren und freien Disposition expresé in aller Weg vorbehalten bleibet, außer daß man Ihm nöthiges Bau- uns Haagholz ohnentgeltlich folgen lassen und ahn End und Orthen zeigen und anschlagen wird und damit auch hierinfahls gehauset un zu seiner Zeit die kostbare hagung unterbleiben möge solle er Meyer alljährlich 10 Klafter Grienhag und in die Güther 6 fruchtbare Obstbäume pflanzen, oder im Unterlassungsfall 16xr darfür erzahlen, wogegen Er jährlich jedoch zum Unterhalt der Holzfahrten i.F. 30xr zubezahlen hat.

 

3tio

T

huet Er Meyer sich anheischig und verbündtlich machen, daß er im Fahl durch sein oder der Seinigen Schuld und Verwahrloßung  /: So Gott verhüten wolle :/  das haus, Scheuer und Stallungen im Rauch aufgehe oder sonsten schadhaft und die Güther nicht genügsamb gerathsambet werden sollten, Er solch alles mit seinem Hab und Gueth uns ganzenm Vermögen sovil hierzu erforderlich sein wird ohne Widerred wiederumb zu ersetzen und wissen solle und wolle.

 

4to

S

o oft in Haus, Schür und Stallungen was reparieret und verbesert wird, soll Er Meyer neben den nöthigen Fuhren denen Handwerkhes Leüthen das Essen oder der halbe Lohn und gnädigste Herrschaft neben freyem Baumatherial auch der zehnde halbe Lohn bezahlen, würdet aber was Neues gebauen so hat Er Meyer nur die Fuhren und sonst nichts zu leyden. Was aber bey solchen Reparationen oder neuen Bauwerker der Meyer und die Seinigen mit ihrer Hand verrichten und machen können, solle sie Er ohnentgeltlich verrichten und hochgnädigster Herrschaft nichts alls wie gemellt, die erforderlichen Materialien abfordern, welche Er Mwyer sozufüehren oder zu tragen hat.

5to

M

acht er den Brunnen in seiner aigenenund ainzigen Kosten ausser wie oben gemellt gnädigster Herrschaft die erforderlichen Materialien franco abfollgen lasset, auch hat Er die Fenster, Ofen und Geräthschaft in seinen Lasten zuerhalten. es erforderte dann neue Ofen und Fenster, so gnädigste Herrschaft beischaffet.

 

6to

G

leichwie dises ein von von allen Steuren und Anlagen in Friedens- und in Kriegszeiten ganz befreiter Hof ist, allso hat Er Meyer wehrenddieser Bestands- jahren deretwillen nichts zu leyden oder zu ertragen, hingegen aber wegen geniessender socher Freyheith und ab dem Hof beziehenden Nutzen, für den Bestandsschilling alljährlich und eines jeden Jahres auf St.georgitag „1753“ anfangend in das                            Renthambd zu bezahlen         ------  100.Ã

                   Wegen der Frohnsbefreiung ------  10. Ã

Wann er ein oder 2 Ross halten sollte und man selber zum Reithen oder aber Traubenführen nach Klingnau abfordern sollte, solle Er schuldig seyn, solche in diesen Fählen herzugeben, auch alle Jahr 6 Säg-Klötz zu führen aus dem Waldt zu der EhrlenSägen zuführen, welche gnädigster herrschaft zu ihrer freyen Disposition stehen und ausser dem Hof verbraucht werden können.

7mo

S

olle Er nach verflossenen 3 Jahren die Wintersath mit Roggen 9 Jauchet 2 Werk 47 Blätzle zurückhlassen auch so vill ahn Häu und Strohes, daß das Vieh ausgewinter werden kann.

 

800

S

olle Er keine Hausleüth,weniger Strolche und Vaganthen einkommen und vor sich unter den Seinigen einen rechten frommen Krist-Katholischen Wandel führen, auch sonst alles thuen, was ein getreuer Bestands meyer und Unterthan ohne dem Thun schuldig und verbunden ist, alles getreulich sondgefährde.

 

In urkundt dessen seyend zwei gleichlautende Bestands-Brieff unter herbeygetruckht allhiessig Hochfürstlichem Kanzley-Signet ausgefer-tiget und jedemm Teyll Einer zugestellt worden

 

So geschehen. St.Blasien, den 10ten May 1752


[1] Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe, Bestandskontrakt zwischen dem Rentamt Bonndorf und Karl Nägele über den freiherrschaftlichen Hof zu Rombach ( 11 Nr. 4228 )